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Frohe Ostern - Gemeinde Pernegg

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135/2010 PERNEGG AKTUELL 7<br />

Breitenauerbach – Holzlagerungen<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass Holzlagerungen im Hochwasserabflussbereich<br />

des Breitenauerbaches verboten<br />

sind.<br />

Die betroffenen Grundbesitzer werden dringend ersucht,<br />

vorhandene Holzlagerungen unverzüglich zu entfernen!<br />

FUNDGEGENSTÄNDE:<br />

Im Fundamt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pernegg</strong> an der Mur wurden<br />

in letzter Zeit folgende Fundgegenstände abgegeben:<br />

Halskette und Ohrringe • Hundeleine, ausziehbar<br />

KLEINANZEIGEN<br />

Wir bieten Ihnen weiterhin die Möglichkeit, in unserer <strong>Gemeinde</strong>zeitung eine private Kleinanzeige<br />

zu schalten, z.B. Suche, Verkaufe, Vermiete,...; Kosten pro Anzeige: 5,– Euro.<br />

Ihre Anzeige können Sie per Post senden (<strong>Gemeinde</strong> <strong>Pernegg</strong> an der Mur, Kirchdorf 16, 8132<br />

<strong>Pernegg</strong>/Mur), faxen (03867/8044-4) oder mailen (steinbauer@pernegg.at).<br />

SEHR SCHÖNER, SONNIGER,<br />

EBEN GELEGENER GRUND;<br />

komplett aufgeschlossen, 1086 m², Privatverkauf<br />

Tel.: 0680/3018331<br />

REINIGUNGS- UND HAUSHALTSHILFE<br />

für Zweifamilien-Wohnhaus in Kirchdorf gesucht.<br />

1 – 2 mal wöchentlich, Tel.: 0664/5249094<br />

VERKAUFE NEU RENOVIERTE EIGENTUMSWOHNUNG<br />

in Kirchdorf, teilmöbliert. Größe: 55 m², mit Kellerabteil<br />

und Garage.<br />

Verkaufspreis: € 49.500,–, Tel.: 0664/8296724<br />

Erlebnisfreibad Eröffnung<br />

Samstag,<br />

22.Mai 2010<br />

Liegewiese<br />

Wasserrutsche<br />

Wildwasserkanal<br />

2 Kinderbecken<br />

Beach-Vol leyball<br />

Tischfußball<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlüsse<br />

vom 9. März 2010<br />

Rechnungsabschluss 2009, Genehmigung<br />

Vom <strong>Gemeinde</strong>rat wurde der Rechnungsabschluss für das<br />

Jahr 2009 einstimmig genehmigt. Der Rechnungsabschluss<br />

weist einen Sollüberschuss in Höhe von € 83.851,75 auf.<br />

Grundverkauf<br />

Vom <strong>Gemeinde</strong>rat wurde mit Stimmenmehrheit (1 Stimmenthaltung<br />

wegen Befangenheit) der Verkauf des Grund -<br />

stückes Nr. 120/3 der KG. Zlatten an Frau Mag. Sonja Graßberger<br />

genehmigt. Das Grundstück liegt im Bereich der neu<br />

errichteten Abfahrt in Zlatten. Des weiteren wurde der Verkauf<br />

der Waldgrundstücke Nr. 72/10 und 72/35 der KG. <strong>Pernegg</strong><br />

an die Pongratz-Lippitt Stiftung „Herrschaft <strong>Pernegg</strong>“<br />

einstimmig genehmigt. Die Waldgrundstücke liegen im<br />

Bereich der Schlossauffahrt in <strong>Pernegg</strong>.<br />

Resolution zur Sicherheitslage<br />

Vom <strong>Gemeinde</strong>rat wurde einstimmig eine Resolution zur<br />

Sicherheitslage in der <strong>Gemeinde</strong> beschlossen. In der Resolution<br />

wird die verstärkte Streifentätigkeit in der <strong>Gemeinde</strong><br />

sowie die ständige Besetzung der Polizeidienststelle in<br />

Kirchdorf gefordert.<br />

Richtlinie für die Schulkosten und<br />

Studienbeihilfe – Änderung.<br />

Vom <strong>Gemeinde</strong>rat wurde eine Änderung der gegenständlichen<br />

Richtlinie beschlossen. Die Änderung lautet wie folgt:<br />

Die Beantragung der Schulkosten- bzw. Studienbeihilfe<br />

muss bis längstens 31. Jänner des dem abgeschlossenen<br />

Schul- bzw. Studienjahr folgenden Jahres erfolgen.<br />

Bei Fristversäumnis wird keine Förderung gewährt!<br />

Dem Antrag sind beizuschließen:<br />

• Jahreslohnzettel (das Fa mi lieneinkommen muss nachgewiesen<br />

werden)<br />

• Jahreszeugnis oder Studienbestätigung<br />

• Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe bei Studenten.<br />

Die Höhe der Schulkosten- bzw. Studienbeihilfe beträgt<br />

€ 150,– pro Schuljahr bzw. Studienjahr, wenn der Schüler /<br />

Student / die Schülerin / Studentin ständig bei den Eltern<br />

wohnt. Wenn das Kind während der Schulzeit / Studienzeit<br />

in einem Internat oder dgl. wohnhaft ist, beträgt die Schulkostenbeihilfe<br />

/ Studienbeihilfe € 220,–.<br />

Anspruch auf Schulkostenbeihilfe haben demnach nur<br />

SchülerInnen und StudentInnen, wenn das Familieneinkommen<br />

den Betrag von € 2.185,– brutto monatlich ohne<br />

Familienbeihilfe nicht übersteigt. Diesem Richtsatz sind für<br />

jedes unversorgte Kind weitere € 146,– zuzuzählen.<br />

Digitaler Leitungskataster<br />

Vom <strong>Gemeinde</strong>rat wurde einstimmig das Büro Plank-Bachselten<br />

in Kapfenberg mit der Erstellung eines Leitungskatas -<br />

ters (Wasser und Kanal) beauftragt.<br />

Begonnen wird in der 1. Etappe mit dem Kataster in der Ortschaft<br />

<strong>Pernegg</strong> und zwar im Bereich Mur – ÖBB-Gleisanlage<br />

– ehem. DKW <strong>Pernegg</strong> – Kläranlage.

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