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akzente - floristik Wir fertigen Sträuße für jeden Anlaß und bieten ...

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Wichtig:<br />

Schäden sofort melden<br />

Die ARAG Sportversicherung muss leider in zunehmendem Maße feststellen, dass die<br />

Vereine <strong>und</strong> Mitglieder Schadenfälle erst mit erheblicher Zeitverzögerung melden. Alle<br />

Verantwortlichen in den Vereinen müssen sich darüber im klaren sein, dass mit verspäteten<br />

Schadenmeldungen unter Umständen unübersehbare Konsequenzen verb<strong>und</strong>en<br />

sein können.<br />

Für die Meldung müssen bestimmte Fristen eingehalten werden. Das ist notwendig,<br />

damit Ermittlungen durchgeführt werden können <strong>und</strong> die ARAG die Chance hat, Maßnahmen<br />

zu treffen, die Folgen - <strong>und</strong> damit die Kosten - des Schadenfalles unter Kontrolle<br />

zu halten. Werden diese Fristen überschritten, kann es schlimmstenfalls zu einer<br />

Ablehnung des Schadenfalles kommen.<br />

Bei Unfallschäden sind verspätete Meldungen besonders unangenehm, weil der verletzte<br />

Sportler erst entsprechend später über die ihm zustehenden Leistungen verfügen<br />

kann. Muss die Regulierung sogar abgelehnt werden, weil alle Fristen verstrichen<br />

sind, geht der Verletzte sogar leer aus.<br />

Deshalb die dringende Bitte an alle Vorstände, Sozialwarte, Unfallsachbearbeiter, Trainer<br />

<strong>und</strong> Übungsleiter: Entscheiden Sie niemals selbst, ob ein Schadenfall eine Versicherungsleistung<br />

auslösen könnte oder nicht. Melden Sie <strong>jeden</strong> Schadenfall unverzüglich<br />

an das Versicherungsbüro.<br />

Sobald Sie von einem Unfall Kenntnis bekommen: Prüfen Sie unbedingt, ob eine Unfallmeldung<br />

an das Versicherungsbüro gegangen ist, fragen Sie alle Beteiligten. Im<br />

Zweifel gibt das Versicherungsbüro Ihnen Auskunft, ob eine Meldung vorliegt oder<br />

nicht.<br />

P.S.: Unfallmeldungen sind gr<strong>und</strong>sätzlich an die KTB-Geschäftsstelle einzureichen.<br />

Von dort werden sie gestempelt an das Versicherungsbüro des LSV weitergeleitet.<br />

Bitte Studienbescheinigungen rechtzeitig (sofort nach Erhalt!) abgeben.<br />

Eine Rückerstattung voll abgerufener Beiträge ist nicht möglich!<br />

Achtung, Schüler, Studenten, Auszubildende ab 18 Jahre!<br />

Für alle, die 18 Jahre alt werden, wird ab diesem Zeitpunkt automatisch der Erwachsenenbeitrag<br />

erhoben. Nur bei rechtzeitiger Vorlage einer Ausbildungs-, Schul- oder Studienbescheinigung<br />

wird ein ermäßigter Beitrag <strong>für</strong> die Zeit gewährt, die auf der Bescheinigung<br />

ausgewiesen ist.<br />

Auch alle anderen Mitglieder, die eine <strong>für</strong> 2010 befristete Bescheinigung vorgelegt haben,<br />

müssen umgehend eine neue Bescheinigung vorlegen, sonst wird der volle Beitrag<br />

erhoben.<br />

Wurde der volle Beitrag wegen fehlender Ausbildungsbescheinigung etc. erhoben,<br />

kann auch bei nachträglicher Abgabe keine Rückerstattung oder Verrechnung der Beitragsdifferenz<br />

beansprucht werden.<br />

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