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Zusammenfassung Mindestsicherung - SMZ Liebenau

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Sozialmedizinisches Zentrum (<strong>SMZ</strong>) <strong>Liebenau</strong><strong>Liebenau</strong>er Hauptstraße 104A8041 GrazTel: 0316 / 42 81 61Fax: 0316 / 46 23 40 - 19E-Mail: smz@smz.at„Krankheit und <strong>Mindestsicherung</strong>“Montag, 4. April 2011, 19.00 – 21.00 Uhr<strong>Zusammenfassung</strong>ReferentInnen:‣ Mag. Erich Kaliwoda (Jurist für Sozialhilfe und BMS*, Sozialamt)‣ Dr. Larissa Schuhmeyer, Sozialarbeiterinnen des <strong>SMZ</strong>‣ Landtagsabgeordnete Claudia Klimt-WeithalerVortrag Mag. Erich KaliwodaDie Regelung der BMS gilt seit 1.3.2011 in der Steiermark und umfasst den Lebensunterhaltund die Krankenhilfe. Nach wie vor gibt es aber auch Lebensunterhalt und Krankenhilfe imRahmen der Sozialhilfe, wenn die <strong>Mindestsicherung</strong> nicht greift. Vorgangsweise: Antrag auf <strong>Mindestsicherung</strong> stellen (Wenn kein Anspruch auf BMSbesteht, dann ist Sozialhilfe möglich)1 Lebensunterhalt:Der Begriff Richtwertgrenze wurde für die BMS durch den Begriff Mindeststandard ersetzt.Der Mindeststandard für einen Bezug der BMS ist der Mindestpension angeglichen.Alleinstehende Personen: 752,00Kinderzuschuss: 143,00In Partnerschaften: 564,00Wohnbedarf ist bereits inkludiert - 25 % der Beträge sind für den Wohnaufwand gedacht.Für die Sozialhilfe gilt nach wie vor der Richtsatz von 2010.* BMS = Bedarfsorientierte <strong>Mindestsicherung</strong>


2. Krankenhilfe:Die Krankenhilfe hat sich im Vergleich zur Sozialhilfe mit der BMS geändert.3 mögliche Formen von Krankenhilfe im Rahmen der Sozialhilfe:- Sozialhilfekrankenschein- Selbstversicherung durch das Sozialamt- Rückersatz von Krankenhauskosten bei Nicht-VersicherungNeu im Rahmen der BMS:- Bei BMS ist eine Versicherung nun verpflichtend!- Empfänger von BMS bekommen eine E-Card- Empfänger von BMS sind vom ersten Tag ab Antragstellung versichert. (Früher konnte esbis zu 6 Monaten nach Einzahlung dauern, bis Anspruch auf Leistungen bestand.)Unterschied zu Mindestpensionisten:Bei Zahnersatz ist kein Zuschuss durch das Sozialamt möglich. Mindestpensionisten könnenbei PVA und GKK um Zuschuss ansuchen.3. Ergebnisse aus der DiskussionKriterien für den Bezug von <strong>Mindestsicherung</strong>/ Wer hat Anspruch?- Man muss dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.- Man muss eine Berechtigung zum dauernden Aufenthalt in Österreich aufweisen und dengewöhnlichen Wohnsicht in der Stmk.- EU-BürgerInnen können erst nach 3 Monaten BMS beziehen (Ausnahmen gibt es wennArbeit vorhanden) EU-, EWR-, und Schweizer BürgerInnen brauchen Anmeldebescheinigung(Bei FA 7c wird diese geprüft) Als verfestigt gilt der Aufenthalt, wenn man vor 1.1.2006 nachÖsterreich gekommen ist.- Ausländer ohne Arbeitsgenehmigung haben grundsätzlich keinen Anspruch auf BMS.Wer stellt die Arbeitsfähigkeit fest?Dafür ist eine Clearing-Stelle vorgesehen, die es aber bislang nicht gibt. Vorerst klärenAmtsärzte die Arbeitsfähigkeit ab.Wenn eine Arbeitsfähigkeit vorhanden ist, müssen AMS-Maßnahmen angenommen werden.* BMS = Bedarfsorientierte <strong>Mindestsicherung</strong>


Gibt es noch die Möglichkeit Zuschüsse zu beantragen?Zuschüsse für Psychotherapie, Kur, Heilbehelfe können nicht mehr beantragt werden.Zur Antragsstellung:Ein Antrag kann bei Gemeinde, BH oder Land gestellt werden. Die Bearbeitung kann bis zu3 Monaten dauern, aber es ist eine Überbrückungshilfe möglich. Unterlagen können auchnachgereicht werden.Was ist mit I-Pensionisten?Die I-Pension ist gesondert zu sehen. I-Pensionisten haben Anspruch auf BMS zumAusgleich, wenn sie aufgrund von Alimentationszahlungen unter den Mindeststandard fallen.Sie sind die Ausnahme und müssen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stellen.Warum <strong>Mindestsicherung</strong>?Die <strong>Mindestsicherung</strong> hat das Ziel der Re-Integration in den Arbeitsmarkt.Gibt es noch ein 13. und 14. Gehalt?13. und 14. Gehalt gibt es (außer für Kinder) ab 1.3. weder bei BMS noch bei Sozialhilfe.Wie werden Wohngemeinschaften betrachtet?WGs werden grundsätzlich als Wirtschaftsgemeinschaften betrachtet und derMindeststandard wird dann auf 564,00 reduziert. Die gesetzliche Vermutung, dass die WGeine Wirtschaftsgemeinschaft ist, muss widerlegt werden.Was tun gegen einen BMS-Bescheid?Man kann in Berufung gehen. Der UVS (Unabhängige Verwaltungssenat) entscheidet überBerufungen.Krankheit und <strong>Mindestsicherung</strong>?Bei stationären Krankenaufenthalten über 14 Tage, wird der Anspruch der BMS auf 37 %reduziert! Armutsfalle! Bei längeren Krankenhausaufenthalten droht ein Wohnungsverlust!Vortrag Dr. Larissa SchuhmeyerErläuterung anhand von 2 FallbeispielenErgebnis aus Fallbeispiel A:* BMS = Bedarfsorientierte <strong>Mindestsicherung</strong>


Bei psychisch Kranke Personen ist ein Anspruch nach BHG zu prüfen.Gekürzt wird nur, wer nicht arbeitswillig ist! (Wenn Arbeitsfähigkeit vorhanden, aber keineArbeitsvermittlung möglich ist, ist keine Kürzung zu befürchten.)Kürzungen wären möglich, wenn eine Arbeitsfähigkeit laut Clearingstelle (vorerst Amtsarzt)gegeben ist und AMS Maßnahmen verweigert werden. Dann spricht man von Unwilligkeit!Ergebnis aus Fallbeispiel B:Ein Entzug oder eine Therapie für Opiatabhängige erfordert einen vorübergehendenBehindertenstatus. Ob die BMS in diesem Fall auch auf 37 % gekürzt wird, oderzwischenzeitlich eine Leistung nach BHG in Anspruch genommen werden kann, bleibtunklar.In der Sozialhilfe gibt es einen kleinen Spielraum durch die Hilfe in besonderen Lebenslagen.Vortrag Claudia Klimt-WeithalerDie KPÖ bietet BürgerInnen Serviceleistungen an (darunter auch ein Rechner für BMS).Seit 2005 gibt es eine Sozialarbeiterin für eine Beratung im direkten Parteienverkehr.Es ist eine klare Benachteiligung durch die BMS zu erwarten. Alle früherenSozialhilfeempfängerInnen müssen mit Abzügen rechnen.Seit Jahren wird die BMS politisch diskutiert und war gedacht als Instrument zur Bekämpfungder Armut! 3 Punkte waren die Grundlage:1. Menschen am 3. Arbeitsmarkt, die keinen Platz am 1. oder 2. Arbeitsmarkt finden,abzusichern2. Man wollte eine bundesweite einheitliche Lösung finden3. Die Krankenversicherung sollte gesichert werdenPunkt 3 ist der einzige, der realisiert wurde.Der Bund hat ein Gesetz laut § 15 a Vereinbarung getroffen und die Länder ändern es nunindividuell ab. Es gibt keine bundesweite Einheitslösung!Trotz des Verschlechterungsverbotes laut § 15a war bereits der Entwurf vom Bund eineVerschlechterung zur früheren Sozialhilfe. Das Verschlechterungsverbot kann nur vom Bundoder einem anderen Bundesland eingeklagt werden, nicht von BürgerInnen.* BMS = Bedarfsorientierte <strong>Mindestsicherung</strong>


Die Zielgruppe, die BMS bezieht, sind nicht immer arbeitsscheue Menschen. FrauLandtagsabgeordnete kennt Leute, die drei Jobs haben und unter dem Mindeststandardliegen. Das zeigt, dass wir in erster Linie einen Mindestlohn fordern müssten!Das 13. und 14. Gehalt wurde vom Großteil der Sozialhilfebezieher für Sonderausgabengenutzt und nicht für Luxusgüter oder gar Urlaub. Was tun Betroffene nun wennbeispielsweise Kühlschrank oder Waschmaschine kaputt werden?Die Änderungen sind Einsparungen!Conclusio durch Moderator Dr. Rainer PossertStatement der Ärzte im <strong>SMZ</strong>:‣ Gesundheit hängt immer mit sozialen Umständen und Bildung zusammen und istschichtabhängig!‣ Es ist eine unbestrittene Tatsache, dass sich der Gesundheitszustand und dieMortalität bei geringem Einkommen verschlechtert!‣ Die extreme Verelendung wird zunehmen, wenn durch Krankenhausaufenthalte einWohnungsverlust droht. Dies stellt ein Hindernis für gesundheitliche Vorsorge dar.‣ Für das <strong>SMZ</strong> (und viele andere sozialen Einrichtungen) müssen durch dieRegelungen der BMS mit mehr Arbeit rechnen, was angesichts der Sparmaßnahmenim Sozialbereich außerordentlich problematisch zu betrachten ist.Ergebnisse der Schlussdiskussion:‣ Ein schneller Zugang zur Krankenversicherung ist ein Vorteil, der durch die BMS zuerwarten ist.‣ Die Selbstbehalte bei Krankenbehandlungen (beispielsweise Zahnersatz) stellen eineenorme Belastung für die Betroffenen da, immerhin reduziert sich das Einkommenbeträchtlich.‣ Die, die Psychotherapie wirklich dringend nötig hätten fallen immer mehr durch denRost und können sich die Therapie nicht leisten.‣ Die Unterschiede zu anderen Bundesländern können nicht genau genannt werden.Wien und Tirol wollne sich nicht verschlechtern, der Regress von Angehörigen(Rückersatzpflicht) ist jedoch in allen Bundesländern aktiv.‣ Zum Regress:Für Angehörige besteht Regress laut Unterhaltsrecht: Bei einem Einkommen ab1.500,00 werden 9 % von Eltern, 4 % von Kindern und Ehegatten (auch geschiedeneEhegatten, wenn Unterhaltsanspruch besteht) eingefordert. Es wird nicht mehr als2.700 Euro herangezogen. Der Vorteil gegenüber der vorherigen Regelung ist, dass* BMS = Bedarfsorientierte <strong>Mindestsicherung</strong>


nicht mehr der Hilfsbedürftige die Angehörigen für den Unterhalt klagen muss,sondern das Amt diese Funktion übernimmt. Hilfsempfänger müssen diekonsumierten Leistungen nicht rückzahlen, außer im Fall von größerem Vermögenwie beispielsweise einem Erbe. Trotzdem stellt der Regress eine Hürde dar, denneinige Betroffene werden auf die BMS verzichten, obwohl ein Anspruch besteht, weilsie Angehörige nicht mit Regressforderungen belasten möchten.‣ Wenn eine Eigentumswohnung oder ein Haus vorhanden ist trägt sich das Sozialamtnach 6 Monaten Bezug ins Grundbuch ein.‣ Fraglich ist, ob die Kriterien der BMS dem Datenschutzrecht entsprechen, denn eswerden zwischen den Ämtern ärztliche Gutachten, Arbeitsmarktdaten etc.ausgetauscht.‣ Infos zur BMS:www.graz.atwww.mindestsicherungsrechner.atBroschüre vom LandDie Plattform 25 plant am 11.04. eine Aktion im Landhaus!* BMS = Bedarfsorientierte <strong>Mindestsicherung</strong>

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