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Anaerobe Biologische In Situ Sanierung (ABIS) - Kommunalkredit ...

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<strong>Anaerobe</strong> <strong>Biologische</strong> <strong>In</strong> <strong>Situ</strong> <strong>Sanierung</strong> (<strong>ABIS</strong>) von LCKW-belastetem GrundwasserA 8.3. Genehmigbarkeit und behördliche Akzeptanz von <strong>ABIS</strong>-MaßnahmenDie Einbringung von Stoffen ins Grundwasser, auch unter dem Aspekt derGrundwassersanierung, ist grundsätzlich nur nach Einholung einer Genehmigungnach dem WRG zulässig. Eine <strong>ABIS</strong>-Anwendung im Feld unterliegt demnachgewöhnlich einer Genehmigung durch die zuständigen Behörden. Üblicherweise istdie Wasserrechtsbehörde der Bezirkshauptmannschaft zuständig. Dies beinhaltetauch die Genehmigung zum Einbringen von Stoffen in das Grundwasser.Für eine zu genehmigende Grundwassersanierung auf einem als Altlastausgewiesenen Standort besteht in der Regel ein Übergang der Zuständigkeit aufden Landeshauptmann. <strong>In</strong> einem Genehmigungsverfahren für einAltlastensanierungsvorhaben werden neben dem ALSAG auch Fragen aus demAbfallrecht und dem Wasserrecht geprüft und abgewickelt. Auch die<strong>Sanierung</strong>sanlagen betreffende Regelungen und sicherheitstechnischeVorschreibungen (AschG, Lärmschutz usw.) werden in der Regel in einem solchenVerfahren berücksichtigt.Sollte eine Stoffeinbringung in das Grundwasser auf einer Altlast während oder nacheiner (anderen), bereits zuvor genehmigten <strong>Sanierung</strong>sanwendung erfolgen, kanndie wasserrechtliche Zuständigkeit nach aktueller Erfahrung wieder von derBezirkshauptmannschaft wahrgenommen werden. Es ist davon auszugehen, dasseine nachträgliche oder zusätzliche <strong>ABIS</strong>-Anwendung auch im Rahmen desAltlastensanierungsvorhabens rechtlich vom Landeshauptmann behandelt wird, waswohl einer zusätzlichen Genehmigung per Bescheid bedarf.63

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