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Anaerobe Biologische In Situ Sanierung (ABIS) - Kommunalkredit ...

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<strong>Anaerobe</strong> <strong>Biologische</strong> <strong>In</strong> <strong>Situ</strong> <strong>Sanierung</strong> (<strong>ABIS</strong>) von LCKW-belastetem GrundwasserA 8.2.3.ReinigungsanforderungenZur Wiederversickerung von behandeltem Wasser in den Untergrund(Grundwasserleiter) oder zur Ableitung in einen Vorfluter sindReinigungsanforderungen in Form von Grenzwerten für einzelne LCKW-Konzentrationen zu berücksichtigen. Falls eine mikrobiologische in situ Anwendungin Verbindung mit einer Entnahme kontaminierten Grundwassers betrieben wird, sosind Reinigungsanforderungen im Zuge der Planung und Ausführung zuberücksichtigen.Die Reinigungsanforderungen bei hydraulischen <strong>Sanierung</strong>smaßnahmen richten sichnach der Art der Entsorgung des gereinigten Grundwassers: Bei Wiederversickerungin den Untergrund (Grundwasserleiter) sind meist die Grenzwerte nach derTrinkwasserverordnung einzuhalten. Bei Einleitung in ein Oberflächengewässerund/oder in einen Kanal darf der Gehalt an LCKW, ermittelt als ausblasbareorganisch gebundene Halogene (POX), berechnet als ionisches Chlorid imgereinigten Abwasser gemäß "Allgemeiner Abwasseremissionsverordnung" (BGBl.186/1996) 0,1 mg/l (entspricht 100 µg/l) nicht überschreiten. Liegen die CKW-Konzentrationen über diesem Grenzwert, so wird eine Behandlung des Abwassersvor dessen Ableitung unumgänglich.Für mikrobiologische Anwendungen erfolgt die Grundwasserdekontamination in situ,also im Grundwasserleiter selbst. Daraus ergeben sich durch die geschildertenUmstände Anwendungsprobleme, wenn kontaminiertes Wasser entnommen und(ohne Reinigung) mit Hilfsstoffen versetzt wieder infiltriert werden soll. Falls auswasserrechtlichen Gründen eine Wiederversickerung ohne vorhergehende Reinigungnicht genehmigbar sein, können zwei Lösungswege verfolgt werden:Lösungsweg 1: Neben der Anlage zur mikrobiologischen <strong>Sanierung</strong> ist einezusätzliche Wasserreinigungsanlage zu betreiben. Dies entsprichtim Wesentlichen einer zusätzlichen konventionellenGrundwassersanierung, eventuell mit etwas geringerer Förderrate.Eine Wasserreinigungsanlage kann auch erforderlich sein, wenndie biologische <strong>Sanierung</strong> (nur) im hydraulischen Schutz einerAbstromsicherung erfolgen sollte.Lösungsweg 2: Die mikrobiologische <strong>Sanierung</strong> wird nicht mit Standortwasserbetrieben, sondern die Nährstoffe werden in unkontaminiertem(Leitungs-)wasser vorgelöst in den kontaminierten Aquifereingebracht.Falls aus Gründen wasserrechtlicher Reinigungsanforderungen im Fall einerWiederversickerung eine Wasserreinigung unumgänglich ist, so wären zusätzlich zuden Aufwänden für die biologische <strong>Sanierung</strong> immer auch die Aufwände einerzusätzlichen Wasserreinigungsanlage zu berücksichtigen. Bei derartigenÜberlegungen sind alle rechtlichen und technischen Aspekte abzuwägen und es istzwischen Herdsanierung oder <strong>Sanierung</strong> einer Abstromfahne zu unterscheiden.Jedenfalls soll durch diese Diskussion klargestellt werden, dass mit derEntscheidung über Reinigungsanforderungen auch der Bedarf zur Anwendung einesoder zweier <strong>Sanierung</strong>sverfahren entschieden wird.62

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