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Anaerobe Biologische In Situ Sanierung (ABIS) - Kommunalkredit ...

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<strong>Anaerobe</strong> <strong>Biologische</strong> <strong>In</strong> <strong>Situ</strong> <strong>Sanierung</strong> (<strong>ABIS</strong>) von LCKW-belastetem GrundwasserA 8.2. Orientierungs- und Zielwerte für Erkundung und<strong>Sanierung</strong>Orientierungswerte für den Untersuchungs- und <strong>Sanierung</strong>sbedarf werden abhängigvom Schutzgut nach der Trinkwasserverordnung (TWV) oder im Fall einerAltlastensanierung z.B. nach der ÖNORM S 2088-1 Altlasten -Gefährdungsabschätzung für das Schutzgut Grundwasser herangezogen. ImRahmen des Genehmigungsverfahrens für eine Untergrundsanierung werden<strong>Sanierung</strong>sziel(e) für Grundwasserbelastungen festgelegt. Die Ziele bzw. Zielwerteorientieren sich an der wasserwirtschaftlichen Bedeutung des Grundwasservorkommens,wobei derzeit in der Regel ein hoher Anspruch bis hin zur Erreichungvon Trinkwassergrenzwerten gestellt wird. Im Laufe der <strong>Sanierung</strong> und damitverbundener Optimierungsmaßnahmen wird über die Zielerreichung (sh. Kapitel 2.1)befunden, wobei bei Altlastensanierungen Sachverständige der Landesregierung undSachverständige des Umweltbundesamtes involviert sind.Bei der Einbringung von Stoffen zur biologischen in situ <strong>Sanierung</strong> von LCKW kannes zur Überschreitung von Grenzwerten nach der TWV kommen. Da in Österreichein hoher Anspruch an den Schutz des Grundwassers gestellt wird, sind detailliertePlanungen in Bezug auf einen Antrag auf Genehmigung von<strong>Sanierung</strong>sanwendungen vorzulegen. Des Weiteren sind bei der Planung vonbiologischen in situ <strong>Sanierung</strong>en Stoffe zu berücksichtigen, welche sich durch denAbbau von Schadstoffen aus diesen (zum Beispiel VC) oder im Untergrund durch dieÄnderung des RedOx-Milieus bilden (vgl. Kapitel 4.2). Die durch das <strong>ABIS</strong>-Verfahrenzu antizipierende Veränderung des Untergrundes ist im Zuge der Einreichplanung zuberücksichtigen. Aus Sicht des Wasserrechts ist darzustellen, ob es sich um einemehr als geringfügige Veränderung handelt bzw. ob durch die Anwendung einenachhaltige Verschlechterung des Grundwasserzustandes ausgeschlossen werdenkann.<strong>In</strong> den folgenden Kapiteln werden Orientierungs- und Zielwerte für Erkundung und<strong>Sanierung</strong> diskutiert. Da für einzelne Punkte keine klare gesetzliche Regelungbesteht, handelt sich nicht um juristisch abgesicherte Aussagen, sondern um dieWiedergabe von Erfahrungen der Verfasser<strong>In</strong>nen.Zur Bearbeitung von Altlasten und GW-Kontaminationen gelangen unterschiedlicheBeurteilungsgrundlagen zur Anwendung. <strong>In</strong> Tabelle 2 sind Richt- und Grenzwerte fürLHKW aus unterschiedlichen Verordnungen und technischen Richtlinienzusammengestellt. Hierzu wird angemerkt, dass an kontaminierten Standorten auchandere Parameter als LCKW im Grundwasser zu berücksichtigen sind.A 8.2.1. Orientierungswerte für GrundwassersanierungsbedarfZur Erkundung und Beurteilung von Grundwasserbelastungen mit LCKW sindOrientierungswerte zur Beurteilung des <strong>Sanierung</strong>sbedarfes erforderlich.Schutzmaßnahmen oder eine Grundwassersanierung sind in wasserwirtschaftlichrelevanten Gebieten (Schutz- und Schongebiet) und in der Nähe vonTrinkwassergewinnungsanlagen ab einer Konzentration von 10-30 µg/l (SummeLHKW) erforderlich. <strong>In</strong> allen anderen Fällen ist der Bedarf einer59

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