wegweiser - Österreichische HochschülerInnenschaft Linz - JKU

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11.07.2015 Aufrufe

Vorwort Seite 81. Vorwort LBGGeschätzte Studierende und JungunternehmerInnen!Die meisten von Ihnen sammeln in den Studienferienwertvolle Praxiserfahrungen, vieleverdienen sich ihren studentischen Lebensunterhaltdurch regelmäßige berufliche Nebentätigkeitenoder studieren berufsbegleitend– manche von Ihnen gründen auch bereitswährend des Studiums ein Unternehmen.Damit sind Sie mit steuer- und sozialversicherungsrechtlichenFragestellungen konfrontiert.LBG Österreich - als eine der österreichweitführenden Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaftenmit rund 400 Mitarbeiternan 30 Standorten in 8 Bundesländern– hat daher gerne die Aufgabe übernommen,Ihnen einen ersten Überblick über Steuern,soweit sie den Alltag von Studierenden undJungunternehmerInnen betreffen, mit dieserBroschüre zu geben. Damit Ihnen mehr bleibtfürs Leben!Ich wünsche Ihnen ein erfolgreiches Studium!Mag. Heinz HarbWirtschaftsprüfer und SteuerberaterVorsitzender der GeschäftsführungLBG Wirtschaftstreuhand Österreich

Seite 9Die 10 besten Tipps für Studierende2. Die 10 besten Tipps für StudierendeTIPP 1: NEU!!! Unistudium ab 2003 vonder Steuer absetzbar!Berufstätige Studierende können rückwirkendab dem Steuer-Veranlagungsjahr 2003 sämtlicheAufwendungen im Zusammenhang mitihrem berufsbezogenen Studium wie etwa fürBücher, Skripten, Fahrtkosten oder Schreibmaterialzur Gänze von der Steuer absetzen. Daauch Aufwendungen für Umschulungsmaßnahmenals Werbungskosten berücksichtigtwerden können, profitieren auch Studierende,deren Job mit dem Unistudium in keinerleiZusammenhang steht.Liegt für das Jahr 2003 bereits ein rechtskräftigerSteuerbescheid vor und sind die Aufwendungenfür das Unistudium nicht berücksichtigtworden, so sollte eine Wiederaufnahme desVerfahrens gem. § 299 Bundesabgabenordnunginnerhalb eines Jahres über Antrag desSteuerpflichtigen möglich sein. (Details dazusiehe 3.2.3.)TIPP 2: Was kann ich alles von der Steuerabsetzen?Als Dienstnehmer kann ich folgende Aufwendungenin meiner Steuererklärung steuerminderndgeltend machen, sofern diese durch meinenJob oder mein Studium veranlasst sind:• Kursgebühren, Studiengebühren• Kosten für Kursunterlagen und Skripten• Kosten für Fachliteratur• Kosten für PC, Drucker, Scanner, Notebookund Zubehör• Fahrtkosten zur Ausbildungs-, Fortbildungs-oder Umschulungsstätte in tatsächlichangefallenem Umfang (z.B. Kilometergelder)• Tagesgelder, sofern ein entfernter Ausbildungsortaufzusuchen ist• Kosten auswärtiger Nächtigungen• Internetkosten und Telefongebühren(auch Handy)Mehr dazu und weitere Werbungskosten siehe3.2.3.TIPP 3: Ab welcher Einkommenshöhebeginnt die Steuerpflicht?Ein Grundeinkommen (= Existenzminimum)bleibt bei jedermann steuerfrei. Es beträgt mindestens:• ab 2009 € 12.000 jährlich für Lohnsteuerpflichtige;das entspricht einem Jahresbruttogehalt(14x) von rund € 16.870 ab2009• ab 2009 € 11.000 jährlich für die Bezieheranderer Einkünfte (Details dazu siehe3.1.)

Seite 9Die 10 besten Tipps für Studierende2. Die 10 besten Tipps für StudierendeTIPP 1: NEU!!! Unistudium ab 2003 vonder Steuer absetzbar!Berufstätige Studierende können rückwirkendab dem Steuer-Veranlagungsjahr 2003 sämtlicheAufwendungen im Zusammenhang mitihrem berufsbezogenen Studium wie etwa fürBücher, Skripten, Fahrtkosten oder Schreibmaterialzur Gänze von der Steuer absetzen. Daauch Aufwendungen für Umschulungsmaßnahmenals Werbungskosten berücksichtigtwerden können, profitieren auch Studierende,deren Job mit dem Unistudium in keinerleiZusammenhang steht.Liegt für das Jahr 2003 bereits ein rechtskräftigerSteuerbescheid vor und sind die Aufwendungenfür das Unistudium nicht berücksichtigtworden, so sollte eine Wiederaufnahme desVerfahrens gem. § 299 Bundesabgabenordnunginnerhalb eines Jahres über Antrag desSteuerpflichtigen möglich sein. (Details dazusiehe 3.2.3.)TIPP 2: Was kann ich alles von der Steuerabsetzen?Als Dienstnehmer kann ich folgende Aufwendungenin meiner Steuererklärung steuerminderndgeltend machen, sofern diese durch meinenJob oder mein Studium veranlasst sind:• Kursgebühren, Studiengebühren• Kosten für Kursunterlagen und Skripten• Kosten für Fachliteratur• Kosten für PC, Drucker, Scanner, Notebookund Zubehör• Fahrtkosten zur Ausbildungs-, Fortbildungs-oder Umschulungsstätte in tatsächlichangefallenem Umfang (z.B. Kilometergelder)• Tagesgelder, sofern ein entfernter Ausbildungsortaufzusuchen ist• Kosten auswärtiger Nächtigungen• Internetkosten und Telefongebühren(auch Handy)Mehr dazu und weitere Werbungskosten siehe3.2.3.TIPP 3: Ab welcher Einkommenshöhebeginnt die Steuerpflicht?Ein Grundeinkommen (= Existenzminimum)bleibt bei jedermann steuerfrei. Es beträgt mindestens:• ab 2009 € 12.000 jährlich für Lohnsteuerpflichtige;das entspricht einem Jahresbruttogehalt(14x) von rund € 16.870 ab2009• ab 2009 € 11.000 jährlich für die Bezieheranderer Einkünfte (Details dazu siehe3.1.)

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