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wegweiser - Österreichische HochschülerInnenschaft Linz - JKU

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Seite 85Für Eltern - „Mein Kind studiert“VarianteKind B hat seinen 26. Geburtstag am 14.Mai 2008 gefeiert und beendet sein Medizinstudiumam 1. Juli 2008. Am 1. September2008 tritt es seinen Turnusdienst ineinem Krankenhaus an.In diesem Fall besteht der Anspruch aufFamilienbeihilfe bis zur Vollendung des 26.Lebensjahres, also bis zum 14. Mai 2008.Die Einkünfte, die Kind B in diesem Fallab September als Turnusarzt bezieht, sindfür die Familienbeihilfe unschädlich, da siein Monaten erzielt werden, in denen wegenÜberschreiten der Altersgrenze sowieso keinAnspruch auf Familienbeihilfe mehr besteht.Im Überblick• € 9.000 Zuverdienstgrenze (ab 2008)bei Familienbeihilfe pro Jahr, egal obdie Tätigkeit in den Ferien oder währenddes Semesters ausgeübt wird.• Wird diese Zuverdienstgrenze pro Jahrüberschritten, fällt die Familienbeihilfeweg/ ist zurückzuzahlen.• Einkünfte die in dem Jahr erzielt werden,in dem das 18. Lebensjahr vollendetwird, sind unschädlich.• Waisenpensionen und Waisenrentensind ebenfalls unschädlich.• Einkünfte, die in den ersten drei Monatenim Anschluss an das Studium erzieltwerden, sind unschädlich, soferndas 26. Lebensjahr noch nicht überschrittenist.• Keine Familienbeihilfe für Zeiten einesPräsenz- oder Zivildienstes.• Kinderbeihilfe steht idR max. bis zum26. Lebensjahr zu.

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