wegweiser - Österreichische HochschülerInnenschaft Linz - JKU
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Studierendenjob und Beihilfen Seite 78den und die Anspruchsdauer – das ist die gesetzlicheMindeststudiendauer zuzüglich einesToleranzsemesters – nicht überschritten wird.Wie hoch das geforderte Stundenausmaß beideiner konkreten Studienrichtung ist, erfährstdu unter: www.stipendium.at.AchtungBeachten musst du auch die Verdienstgrenzewährend des Semesters. Diese beträgt abdem Wintersemester 2008/2009 einheitlich€ 8.000 pro Kalenderjahr.Solltest du die Zuverdienstgrenzen überschreiten,wird dir die Studienbeihilfe gekürztund du musst den zuviel erhaltenenBetrag zurückzahlen.Im Überblick• www.stipendium.at• Studium muss vor dem 30. Lebensjahr,bei Berufstätigkeit oder bei Masterstudiengängenvor dem 35. Lebensjahr,begonnen worden sein• Soziale Bedürftigkeit muss vorliegen• Zuverdienstgrenzen beachten• Stipendium vermindert sich bei Bezugvon Familienbeihilfe und Unterhaltsleistungen• Günstiger Studienerfolg muss nachgewiesenwerden