wegweiser - Österreichische HochschülerInnenschaft Linz - JKU
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Studierendenjob und Sozialversicherung Seite 76Beispiel #3Dieselbe Studentin, die in Beispiel 2 bei dreiverschiedenen Gastwirten als geringfügigbeschäftigte Kellnerin tätig war, ist nun beieinem Gastwirt mit € 600 gemeldet und nurmehr bei einem geringfügig beschäftigt (€200). Wie verhält es sich in diesem Fall mitder Sozialversicherung?Es gilt das zu Beispiel 2 Gesagte. Es liegenmehrere ASVG-pflichtige Beschäftigungsverhältnissevor, die bezogenen Löhne bzw.Gehälter sind von der GKK zusammenzurechnenund davon die Beiträge vorzuschreiben.