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wegweiser - Österreichische HochschülerInnenschaft Linz - JKU

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Seite 75Studierendenjob und SozialversicherungBeispiel #2LBG TippEine Studentin arbeitet in mehreren Studentenbeislnals Kellnerin. Insgesamt ist siebei drei Gastwirten beschäftigt und überallnur geringfügig (jeweils mit € 200) gemeldet.Wie sieht es in diesem Fall mit der Sozialversicherungspflichtaus?Wie bereits dargestellt wurde, unterliegengeringfügig beschäftigte Arbeitnehmer nurder Unfallversicherung, die aber nicht sie,sondern der Dienstgeber bezahlt.Wenn jemand mehrere geringfügige Dienstverhältnissehat, sieht es hingegen andersaus. In diesem Fall wird man nämlich vollsozialversicherungspflichtig, sobald mandie Geringfügigkeitsgrenze überschreitet. Inunserem Fall verdient die Studentin 3 mal €200, somit € 600 und überschreitet somitdie Geringfügigkeitsgrenze.Die Beiträge werden im Nachhinein vonder Gebietskrankenkasse vorgeschrieben.Du zahlst also Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträgefür das gesamte Jahr aufeinmal nach. Das führt zu einer einmaligenhohen Belastung und dazu, dass du Krankenversicherungsbeiträgebezahlst, die dueigentlich nicht nutzen konntest, da duals geringfügig Beschäftigte(r) angemeldetwarst.Daher empfiehlt es sich bei Vorliegen mehrerergeringfügiger Beschäftigungsverhältnisseund Überschreiten der Grenze imVorfeld bei einer Bezirksstelle der Gebietskrankenkassevorzusprechen und diesenUmstand bekannt zu geben. Du kannstdann laufend Beiträge entrichten und bistauch in dem Jahr der Entrichtung krankenversichert.Hier wird das Entgelt aus allen Beschäftigungsverhältnissenzusammengerechnet, siemuss den Arbeitnehmerbeitrag in der Kranken-und Pensionsversicherung bezahlen.

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