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wegweiser - Österreichische HochschülerInnenschaft Linz - JKU

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Seite 73Studierendenjob und SozialversicherungIm Überblick• Genau schauen, ob es sich wirklich umeinen Werkvertrag handelt. Versicherungsgrenzen/Mindestbeitragsgrundlagenbeim Werkvertrag beachten!• Meldepflichten beachten• Sozialabgabenbelastung bei echtemDienstverhältnis und freiem Dienstvertragzwischen Dienstgeber undDienstnehmer geteilt• WerkunternehmerIn gilt alsSelbstständige/r, muss sich in der Sozialversicherungselbst versichern6.5. FÄLLE DER MEHRFACH-VERSICHERUNGWie wir im vorhergehenden Kapitel bereitsfestgestellt haben, musst du dich als WerkunternehmerInselbst versichern.Sehr oft aber kommt es in der Praxis vor,dass jemand in mehreren Zweigen sozialversichertist (z.B. ein echtes Dienstverhältnis =ASVG und ein Werkvertrag = GSVG), mehrereDienstverhältnisse als echte/r oder freie/rDienstnehmerIn zu verschiedenen Arbeitgebern/Auftraggebernhat oder mehrfach geringfügigbeschäftigt ist.Hier ist es seit einigen Jahren so, dass derGrundsatz der Mehrfachversicherung zur Anwendungkommt.Das heißt, dass alle Erwerbseinkommen bei derBeitragsbemessung Berücksichtigung finden.Du zahlst daher prinzipiell aus jeder Einkunftsartbis zur Höchstbeitragsgrundlage Beiträge.In manchen Konstellationen kannst du jedocheinen Antrag auf Differenzvorschreibungstellen. D.h. deine Einkünfte aus denverschiedenen Erwerbstätigkeiten werden zusammengerechnetund du zahlst einmal bis zurHöchstbeitragsgrundlage. So z.B. wenn eineASVG-Pflicht auf eine GSVG-Pflicht trifft.Dem Antrag ist eine Entgeltbestätigung beizulegen.

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