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wegweiser - Österreichische HochschülerInnenschaft Linz - JKU

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Studierendenjob und Sozialversicherung Seite 72Für Neue Selbstständige und Gewerbetreibendegilt ein einheitlicher Satz von (2008)€ 94,08 jährlich als Unfallversicherungsbeitrag,wobei es ab heuer zu einer Aliquotierungkommt, wenn nicht das gesamte Kalenderjahrdiese Tätigkeit ausgeübt wird. Dabei wird proangefangenem Monat Unfallversicherung inHöhe von € 7,84 fällig.Der Beitragssatz für diese Versicherungsgruppenliegt im Jahr 2008 in der Pensionsversicherungbei 16% und in der Krankenversicherungbei 7,65%Zudem wurden neue Selbstständige und Gewerbetreibendemit 1.1.2008 in das Systemder betrieblichen Vorsorge (vielen auch als„Abfertigung neu“ bekannt) einbezogen. DieSozialversicherungsanstalt der gewerblichenWirtschaft (SVA) hebt 1,53% der vorläufigenKrankenversicherungsbeitragsgrundlage (maximalbis zur Höchstbeitragsgrundlage) ein,und führt die Beiträge an eine von dir ausgewähltebetriebliche Vorsorgekasse ab. Zu einerBeitragsnachbemessung kommt es im Bereichder betrieblichen Vorsorge nicht.nicht vor, kann frühestens nach 5 Jahren nachRuhendstellung/Zurücklegung der Gewerbeberechtigungbzw. Einstellung der betrieblichenTätigkeit eine Auszahlung aus der betrieblichenVorsorgekasse erfolgen. Sofern derAnwartschaftsberechtigte eine Eigenpension inAnspruch nimmt oder er verstirbt, kommt esjedenfalls zu einer Auszahlung.Die Auszahlung kann, je nach Wahl des Anwartschaftsberechtigten,als Einmalbetrag oderals laufende Rente (durch Übertragung z.B. aneine Pensionszusatzversicherung) erfolgen. Fürdie Auszahlung als Einmalbetrag fallen 6%Steuer an, die Auszahlung als Rente ist steuerfrei.Du bist verpflichtet binnen eines Monats beimzuständigen Versicherungsträger (SVA der Gewerbetreibenden)bekannt zu geben, dass du alsNeuer Selbstständiger/Gewerbetreibende tätigbist. Die Formulare findest die unter www.sva.or.atEine Auszahlung aus der betrieblichen Vorsorgekasseist dann möglich, wenn mindestensdrei Einzahlungsjahre vorliegen und die Gewerbeberechtigungseit mindestens zwei Jahrenruht/zurückgelegt wurde bzw. die betrieblicheTätigkeit seit zwei Jahren beendet wurde. Liegendie geforderten drei Einzahlungsjahre

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