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wegweiser - Österreichische HochschülerInnenschaft Linz - JKU

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Seite 63Studierendenjob und Sozialversicherung6.2.1. Der DienstleistungsscheckSeit 1.1.2006 gibt es eine neue Form der legalenBeschäftigung von arbeitsberechtigtenPersonen im privaten Haushalt - den Dienstleistungsscheck.Mit dem Dienstleistungsscheckbist du unfallversichert. Er kann fürdie Entlohnung einfacher haushaltstypischerTätigkeiten wie z.B. Reinigung der Wohnung,Wäsche, Geschirr, Gartenarbeiten oder etwaBabysitten verwendet werden. Nicht möglichist allerdings die Entlohnung von Tätigkeiten,die eine spezielle Ausbildung erfordern, wieAlten- oder Krankenbetreuung mittels Dienstleistungsscheck.Voraussetzung ist, dass dieBeschäftigung nicht mehr als einen Monatdauert – in der Praxis werden hier neue Vereinbarungenvon Woche zu Woche oder Monatzu Monat geschlossen werden – und dass dasEntgelt die monatliche Geringfügigkeitsgrenzein Höhe von € 357,74 (Grenze 2009) nichtübersteigt.Der private Dienstgeber erwirbt diesen Scheckin Postämtern und Trafiken. Der Preis desDienstleistungsschecks liegt leicht über seinemWert (ein Scheck im Wert von € 10 kostet €10,20), da ein Unfallversicherungsbeitrag undeine Verwaltungsabgabe im Preis beinhaltetsind. Du als Arbeitnehmer musst dann alleDienstleistungsschecks, die du bis zum Endedes Monats, der dem Monat, in dem du ihnerhalten hast, folgt, bei deiner Gebietskrankenkasseeinreichen und erhältst dann das Gelddirekt von der Gebietskrankenkasse auf deinKonto oder durch Postanweisung ausbezahlt.Verdienst du im Monat nicht mehr als € 357,74(Geringfügigkeitsgrenze 2009), kannst duauch von der Möglichkeit des Opting-In in dieKrankenversicherung Gebrauch machen.Im Überblick• Mitversicherung in der Krankenversicherungder Eltern nur bis zum 27. Lebensjahrund entsprechendem Studienerfolgmöglich.• Begünstigte Selbstversicherung in derKrankenversicherung, 7,55%, der Bundzahlt die Hälfte der Beiträge, solange dunicht mehr als € 8.000 im Jahr dazuverdienst,einen günstigen Studienerfolgnachweisen kannst, bei Anspruch aufStudienbeihilfe die Anspruchsdauer nichtum mehr als 4 Semester überschritten hastund kein anderes Hochschulstudium abgeschlossenhast.• Opting-in in Kranken- und Pensionsversicherungbei geringfügiger Beschäftigung(unter € 357,74 mtl.) möglich, um € 50,48können äußerst günstig Pensionsversicherungsmonateerworben werden.• Keine Berücksichtigung von Schul- undStudienzeiten in der Pensionsversicherung• Nachkauf von Schul- und Studienzeitenin der Pensionsversicherung möglich, aberteuer (2009: mindestens: Schulmonat €305,52; Hochschulmonat € 611,04).

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