Studierendenjob und Sozialversicherung Seite 62noch auf die Leistung auswirken, werdendiese Beiträge (bei Pensionsantritt) zurückerstattet.• dich teuer selbst versicherst – bei der Pensionsversicherunggibt es keine staatlicheFörderung.6.2. GERINGFÜGIGE BE-SCHÄFTIGUNGDie monatliche Geringfügigkeitsgrenze wirdjedes Jahr neu festgelegt und beträgt für dasJahr 2009 € 357,74.Dabei werden alle geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse,die du im laufenden Jahr(bei verschiedenen Dienstgebern) hast, berücksichtigt.Hast du in einem Monat zwei odermehrere und überschreitest du insgesamt dieGeringfügigkeitsgrenze, bist du kein geringfügigBeschäftigter mehr und die Sozialversicherungwird von dir mit Bescheid Nachzahlungenverlangen. (vgl. Kapitel 6.5, Bsp 2)Als geringfügig Beschäftigter bist du nur unfallversichert.Es gibt aber die Möglichkeit,freiwillig eine Kranken- und Pensionsversicherungabzuschließen. Diese günstige Möglichkeitsollte unbedingt genutzt werden, weil duso äußerst günstig um € 50,48 ein vollwertigesPensionsversicherungsmonat erwerben kannst.Wertvolle Monate, die AkademikerInnen imAlter für den Anspruch auf Pension oft fehlenund später um sündteures Geld nachgekauftwerden müssen! Seit 1996 werden nämlich dieSchul- und Studienzeiten in der Pensionsversicherungnicht mehr automatisch als Versicherungszeitengewertet.
Seite 63Studierendenjob und Sozialversicherung6.2.1. Der DienstleistungsscheckSeit 1.1.2006 gibt es eine neue Form der legalenBeschäftigung von arbeitsberechtigtenPersonen im privaten Haushalt - den Dienstleistungsscheck.Mit dem Dienstleistungsscheckbist du unfallversichert. Er kann fürdie Entlohnung einfacher haushaltstypischerTätigkeiten wie z.B. Reinigung der Wohnung,Wäsche, Geschirr, Gartenarbeiten oder etwaBabysitten verwendet werden. Nicht möglichist allerdings die Entlohnung von Tätigkeiten,die eine spezielle Ausbildung erfordern, wieAlten- oder Krankenbetreuung mittels Dienstleistungsscheck.Voraussetzung ist, dass dieBeschäftigung nicht mehr als einen Monatdauert – in der Praxis werden hier neue Vereinbarungenvon Woche zu Woche oder Monatzu Monat geschlossen werden – und dass dasEntgelt die monatliche Geringfügigkeitsgrenzein Höhe von € 357,74 (Grenze 2009) nichtübersteigt.Der private Dienstgeber erwirbt diesen Scheckin Postämtern und Trafiken. Der Preis desDienstleistungsschecks liegt leicht über seinemWert (ein Scheck im Wert von € 10 kostet €10,20), da ein Unfallversicherungsbeitrag undeine Verwaltungsabgabe im Preis beinhaltetsind. Du als Arbeitnehmer musst dann alleDienstleistungsschecks, die du bis zum Endedes Monats, der dem Monat, in dem du ihnerhalten hast, folgt, bei deiner Gebietskrankenkasseeinreichen und erhältst dann das Gelddirekt von der Gebietskrankenkasse auf deinKonto oder durch Postanweisung ausbezahlt.Verdienst du im Monat nicht mehr als € 357,74(Geringfügigkeitsgrenze 2009), kannst duauch von der Möglichkeit des Opting-In in dieKrankenversicherung Gebrauch machen.Im Überblick• Mitversicherung in der Krankenversicherungder Eltern nur bis zum 27. Lebensjahrund entsprechendem Studienerfolgmöglich.• Begünstigte Selbstversicherung in derKrankenversicherung, 7,55%, der Bundzahlt die Hälfte der Beiträge, solange dunicht mehr als € 8.000 im Jahr dazuverdienst,einen günstigen Studienerfolgnachweisen kannst, bei Anspruch aufStudienbeihilfe die Anspruchsdauer nichtum mehr als 4 Semester überschritten hastund kein anderes Hochschulstudium abgeschlossenhast.• Opting-in in Kranken- und Pensionsversicherungbei geringfügiger Beschäftigung(unter € 357,74 mtl.) möglich, um € 50,48können äußerst günstig Pensionsversicherungsmonateerworben werden.• Keine Berücksichtigung von Schul- undStudienzeiten in der Pensionsversicherung• Nachkauf von Schul- und Studienzeitenin der Pensionsversicherung möglich, aberteuer (2009: mindestens: Schulmonat €305,52; Hochschulmonat € 611,04).