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wegweiser - Österreichische HochschülerInnenschaft Linz - JKU

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Studierendenjob und Sozialversicherung Seite 62noch auf die Leistung auswirken, werdendiese Beiträge (bei Pensionsantritt) zurückerstattet.• dich teuer selbst versicherst – bei der Pensionsversicherunggibt es keine staatlicheFörderung.6.2. GERINGFÜGIGE BE-SCHÄFTIGUNGDie monatliche Geringfügigkeitsgrenze wirdjedes Jahr neu festgelegt und beträgt für dasJahr 2009 € 357,74.Dabei werden alle geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse,die du im laufenden Jahr(bei verschiedenen Dienstgebern) hast, berücksichtigt.Hast du in einem Monat zwei odermehrere und überschreitest du insgesamt dieGeringfügigkeitsgrenze, bist du kein geringfügigBeschäftigter mehr und die Sozialversicherungwird von dir mit Bescheid Nachzahlungenverlangen. (vgl. Kapitel 6.5, Bsp 2)Als geringfügig Beschäftigter bist du nur unfallversichert.Es gibt aber die Möglichkeit,freiwillig eine Kranken- und Pensionsversicherungabzuschließen. Diese günstige Möglichkeitsollte unbedingt genutzt werden, weil duso äußerst günstig um € 50,48 ein vollwertigesPensionsversicherungsmonat erwerben kannst.Wertvolle Monate, die AkademikerInnen imAlter für den Anspruch auf Pension oft fehlenund später um sündteures Geld nachgekauftwerden müssen! Seit 1996 werden nämlich dieSchul- und Studienzeiten in der Pensionsversicherungnicht mehr automatisch als Versicherungszeitengewertet.

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