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wegweiser - Österreichische HochschülerInnenschaft Linz - JKU

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Seite 61Studierendenjob und Sozialversicherung6. STUDIERENDENJOB UND SOZIALVERSI-CHERUNG6.1. SELBSTVERSICHERUNGAls StudentIn bist du normalerweise nur unfallversichert,es sei denn, du bist bei deinen Elternin der Krankenversicherung mitversichert.Du bleibst als StudentIn bei deinen Eltern aberlängstens bis zum 27. Lebensjahr in der Krankenversicherungmitversichert, wenn du derGebietskrankenkasse gegenüber nachweisenkannst, dass du dein Studium ernsthaft undzielstrebig betreibst. Wende dich diesbezüglicham besten an deine Fakultätsvertretung oderan das Sozialreferat. Sie können dir genau sagen,wie viele Prüfungen oder Scheine du imSemester machen musst, damit du aus der Mitversicherungin der Krankenversicherung beideinen Eltern nicht heraus fällst. Solltest dueine Waisenpension beziehen, bist du ebenfallsautomatisch krankenversichert.Schaffst du diesen Nachweis nicht oder hastdu das 27. Lebensjahr schon vollendet, fällstdu aus der Mitversicherung bei deinen Elternheraus und musst dich selbst versichern. Fürdiesen Zweck wurde die begünstigte Studentenselbstversicherungin der Krankenversicherunggeschaffen. Bei dieser Variante derSelbstversicherung fallen 7,55% von einer fixenBeitragsgrundlage an. Diese beträgt im Monat€ 631,50. Da der Staat die Hälfte der Beiträgeübernimmt, bleiben für dich 3,78% derGrundlage über. D.h. die monatlichen Kostenliegen bei € 23,84..Die begünstigte Selbstversicherung ist aberdann nicht möglich, wenn du ein jährlichesEinkommen von mehr als € 8.000 beziehst(die bisherige Unterscheidung zwischen unselbständigerund selbständiger Tätigkeit fälltweg), keinen günstigen Studienerfolg nachweisenkannst, bei Anspruch auf Studienbeihilfedie Anspruchsdauer ohne wichtigen Grund ummehr als 4 Semester überschritten hast oderschon ein Hochschulstudium abgeschlossenhast.Die begünstigte Selbstversicherung betrifftaber immer nur die Krankenversicherung!Pensionsversicherungsmonate kannst du nurerwerben, wenn du:• nebenbei in einem Dienstverhältnis stehst(und mehr als geringfügig beschäftigtbist) oder• geringfügig beschäftigt bist und von derMöglichkeit des Opting-in in KrankenundPensionsversicherung Gebrauchmachst• oder die Studienzeiten in deinem späterenBerufsleben teuer nachkaufst. Je später dudiese Beiträge nachkaufst, desto teurerwerden sie (ab dem 40. Lebensjahr). Mitder Pensionsreform 2004 gibt es in diesemZusammenhang Änderungen. WerdenBeitragsmonate nachgekauft, die sich inder Folge aber weder auf den Anspruch

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