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wegweiser - Österreichische HochschülerInnenschaft Linz - JKU

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Studierende und gewerbliche Tätigkeit Seite 605.4. KONSEQUENZEN DER„NICHTLÖSUNG“ DES NOT-WENDIGEN GEWERBE-SCHEINSDu begehst damit eine Verwaltungsübertretung,die mit einer Geldstrafe bedroht ist - beimehreren Verwaltungsübertretungen liegtschlussendlich ein Gewerbeausschließungsgrundvor, du kannst also in Zukunft nichtmehr ohne weiteres einen Gewerbeschein lösen.Außerdem übst du deine Tätigkeit unberechtigtaus (Pfuscher) und bist daher in dieserBranche bereits selbstständig, eine spätere Lösungdes (eigentlich bereits notwendigen) Gewerbescheinesfällt somit nicht mehr unter dasNeuföG.Sozialversicherungsrechtlich: Da du zwarselbstständig und auf Dauer gerichtet tätig bist,aber mangels notwendigen Gewerbescheinsnicht Mitglied in der Wirtschaftskammer bist,fällst du unter die „Neuen Selbstständigen“ (sieheKapitel 6.4.3)LBG TippSolltest du den falschen Gewerbescheingelöst haben (häufig wird zur Umgehungder Befähigungsnachweise ein verwandterfreier Gewerbeschein gelöst, der jedochnicht der notwendige ist), bist du zwar unfallversichert;passiert dir jedoch in Ausübungdeiner Tätigkeit ein Unfall, leistet dieUnfallversicherung nicht, da du nicht fürdie tatsächliche Tätigkeit versichert warst,sondern für die Tätigkeit die dem „falschen“Gewerbeschein entspricht!

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