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wegweiser - Österreichische HochschülerInnenschaft Linz - JKU

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Seite 59Studierende und gewerbliche Tätigkeit5.2. GEWERBESCHEIN UNDNEUFÖGBeachte bei allen Varianten das NeuföG!Bei erstmaliger Selbstständigkeit immer zuerstum das NeuföG kümmern, da bei verspätetemEinreichen (zB wenn du den Gewerbescheinbereits gelöst hast und die Gebühren von direntrichtet wurden) keine Rückerstattung möglichist (Ausnahme siehe Punkt 4.1.9.).5.3. LÖSUNG DES GEWERBE-SCHEINSPrinzipiell wird der Gewerbeschein beim zuständigenMagistratischen Bezirksamt gelöst(= das Bezirksamt des Bezirkes in dem du dieTätigkeit ausüben möchtest) bzw. bei der Bezirksverwaltungsbehörde(idR Bezirkshauptmannschaft).Da du aber uU unter das NeuföG fällst, solltestdu unbedingt vor den Behördenwegen indie Wirtschaftskammer gehen (oder zumindestanrufen), um abzuklären, oba. der richtige Gewerbeschein von dir gelöstwirdb. du unter das NeuföG fällst.In der Wirtschaftskammer hilft dir das GS(Gründerservice) weiter. Dort erhältst du Informationenund das NeuföG-Formular. Zusätzlichbieten sie dir die Möglichkeit, denGewerbeschein gleich Vorort elektronisch anzumelden– du sparst dir also alle anderen Behördenwege.Nimm also die erforderlichen Dokumente mit:Gültiger Reisepass und eventuell den Befähigungsnachweis.

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