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wegweiser - Österreichische HochschülerInnenschaft Linz - JKU

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Seite 53Jungunternehmen und Steuern4.2.5. UmsatzsteuererklärungJede/r UnternehmerIn hat für das abgelaufeneKalenderjahr eine Umsatzsteuererklärung abzugeben.KleinunternehmerInnen sind jedochdann von der Abgabe einer Umsatzsteuererklärungbefreit, wenn ihr Umsatz (ohne Hilfsgeschäfte)nicht über € 7.500 liegt und sie für denVeranlagungszeitraum keine Steuer zu entrichtenhaben (vgl. Pkt. 4.2.3).Bei Vorhandensein eines Internetanschlussesist die Umsatzsteuererklärung 2003 nur nochin elektronischer Form via FINANZOnline/Internet an das Finanzamt zu übermitteln.Andernfalls kannst du weiterhin die amtlichenVordrucke in Papierform verwenden.4.2.6. UmsatzsteuervoranmeldungWann und wie muss die Umsatzsteuer andas Finanzamt abgeführt werden?Grundsätzlich muss der/die UnternehmerInihre/seine Umsatzsteuer monatlich selbst berechnen.Davon kann sie/er die Vorsteuer – dasist jene Umsatzsteuer, die sie/er den Lieferantengezahlt hat – abziehen. Diese Gegenüberstellungder Umsatzsteuer und der Vorsteuerbeträgewird in einer im Regelfall monatlich zu erstellendenUmsatzsteuervoranmeldung (UVA)durchgeführt. Überwiegt die Umsatzsteuer,ergibt sich eine Zahllast bzw. Vorauszahlung.Bei einem Vorsteuerüberhang resultiert eineGutschrift bzw. ein Überschuss. Beträgt derVorjahresumsatz nicht mehr als € 100.000, somuss eine UVA (Formular U30) nur abgegebenwerden, wenn sich eine Gutschrift ergibt. Beieiner Zahllast ist hingegen nur der Betrag aufdas Finanzamtskonto einzubezahlen.Umsatzsteuer (Entgelt x Steuersatz)– abziehbarer Vorsteuer= Zahllast/GutschriftDie so genannte Umsatzsteuerzahllast ist andas Finanzamt am 15. des zweitfolgenden Monatsabzuliefern. Die Jänner-Umsatzsteuer istsomit am 15. März fällig. Ein sich ergebenderVorsteuerüberhang ist zu melden und wirddem Abgabenkonto gutgeschrieben.Unternehmer, deren Umsätze im vorangegangenenKalenderjahr € 22.000 nicht überstiegenhaben, brauchen die Umsatzsteuer nur einmalpro Kalendervierteljahr an das Finanzamt abzuführen.Die Termine sind somit der 15.5.,15.8., 15.11, sowie der 15.2.Die FINANZ geht Online – auch bei derUmsatzsteuervoranmeldungBei Vorhandensein eines Internetanschlussessind Umsatzsteuervoranmeldungen nur mehrin elektronischer Form an das Finanzamt zuübermitteln.Jene Unternehmer, die noch keinen Zugangzu FinanzOnline haben, können sich entwederpersönlich bei einem Finanzamt mit all-

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