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wegweiser - Österreichische HochschülerInnenschaft Linz - JKU

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Jungunternehmen und Steuern Seite 504.2.4. Wie muss eine Rechnungaussehen?Damit du als Unternehmer Anspruch auf Vorsteuerabzughast, musst du darauf achten, dassan dich gestellte Rechnungen alle gesetzlichvorgeschriebenen Merkmale enthalten! Das giltnatürlich auch für die von deinem Unternehmenausgestellten Rechnungen.Rechnungen über € 150 müssen folgendeMerkmale enthalten:• den Namen und die Anschrift des lieferndenoder leistenden Unternehmers,• den Namen und die Anschrift des Abnehmersder Lieferung oder des Empfängersder sonstigen Leistung,• Menge und Bezeichnung der Lieferungbzw. Art und Umfang der sonstigenLeistungen,• Tag der Lieferung oder Leistungen bzw.Zeitraum, über den sich die sonstige Leistung,erstreckt• das Entgelt und• den auf das Entgelt entfallenden Mehrwertsteuerbetrag(nicht notwendig alsumsatzsteuerbefreiter Kleinunternehmer)• den Steuersatz bzw. einen Hinweis auf allfälligeSteuerbefreiungen (nicht notwendigals Kleinunternehmer),• das Ausstellungsdatum,• eine fortlaufende Nummer und• die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer(UID-Nummer) des leistenden Unternehmers(nicht notwendig als Kleinunternehmer)• seit 1.7.2006: bei Rechnungen über €10.000 zusätzlich die UID-Nummer desLieferungs- oder LeistungsempfängersExkurs: Pflichtangaben auf Geschäftspapieren,Auftreten im Internet – Wie habenmeine Geschäftspapiere auszusehen?Neben den umsatzsteuerrechtlichen Vorschriftenzu den Rechnungsbestandteilen existierenauch noch unternehmensrechtliche Bestimmungenüber Angaben, die du in deinenGeschäftspapieren machen musst.Bisher waren lediglich Kapitalgesellschaftendazu verpflichtet, gewisse Angaben auf ihrenGeschäftspapieren zu machen. Das Unternehmensgesetzbuch(UGB) sieht diese Verpflichtungnunmehr für alle im Firmenbuch eingetragenenUnternehmer vor und regelt, welcheInformationen auf den Geschäftspapieren, Bestellscheinenund auf der elektronischen Kommunikation(E-Mail, Newsletter, Website) anzuführensind. Diese Informationspflicht trifftalle im Firmenbuch eingetragenen Unternehmen,so z.B. auch die freiwillig eingetragenenFreiberufler und Land- und Forstwirte.

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