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wegweiser - Österreichische HochschülerInnenschaft Linz - JKU

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Seite 49Jungunternehmen und SteuernnehmerInnen, die „unecht“ von der Umsatzsteuerbefreit sind (das sind z.B. KleinunternehmerInnen,Ärzte oder Versicherungsvertreter).Gibt es ein vereinfachtes System für die Ermittlungder abziehbaren Vorsteuern?Ja, unter bestimmten Voraussetzungen könnendiverse Pauschalierungsmöglichkeiten in Anspruchgenommen werden.4.2.2. Was ist die Umsatzsteuer?Die Umsatzsteuer, auch Mehrwertsteuer genannt,wird in der Regel für sämtliche Lieferungenund Leistungen, die ein Unternehmererbringt, eingehoben. In den meisten Fällenbeträgt die Umsatzsteuer 20% vom Nettoentgelt.Daneben gibt es auch noch einen reduziertenSteuersatz von 10%.4.2.3. KleinunternehmerregelungBetragen deine jährlichen Umsätze im Veranlagungsjahrnicht mehr als € 30.000 (exkl.Umsatzsteuer) brauchst du keine Umsatzsteueran das Finanzamt abführen und stellst deineRechnungen auch ohne Umsatzsteuer aus. Dubist für die Finanzbehörde ein/e KleinunternehmerIn,das heißt unecht steuerbefreit unddarfst daher auch keinen Vorsteuerabzug geltendmachen. Überschreitest du die Umsatzgrenzeinnerhalb von 5 Kalenderjahren ein Malum nicht mehr als 15%, bleibst du dennochvon der Umsatzsteuer befreit.KleinunternehmerInnen haben die Möglichkeit,auf die unechte Umsatzsteuerbefreiungzu verzichten, indem sie beim Finanzamt einenAntrag auf Regelbesteuerung stellen. Diesführt dazu, dass sie allen anderen steuerpflichtigenUnternehmen gleichgestellt werden. Mitanderen Worten: die Rechnungslegung erfolgtmit Umsatzsteuer. Im Gegenzug kann die Vorsteuerfür alle betrieblichen Aufwendungenvom Finanzamt zurückgeholt werden. Der Antragauf Regelbesteuerung bindet KleinunternehmerInnenjedoch für mindestens 5 Jahre.Wann ist ein Antrag auf Regelbesteuerungsinnvoll?Ein Antrag wird dann sinnvoll sein, wenn Umsätzeüberwiegend an vorsteuerabzugsberechtigteUnternehmerInnen geleistet werden oderhohe Vorsteuerbeträge aus Investitionen oderBetriebsaufwendungen angefallen sind und diesebei der Regelbesteuerung vom Finanzamtzurückgefordert werden können.Werden hingegen überwiegend Leistungenan NichtunternehmerInnen, andere Kleinunternehmeroder Banken und Versicherungendurchgeführt, dann ist die Kleinunternehmerregelungin den meisten Fällen besser, da dieUmsatzsteuer bei diesen meist einen Kostenfaktordarstellt, da sie sich die Umsatzsteuerhäufig ja nicht vom Finanzamt zurückholenkönnen. Hol dazu am besten bei einem SteuerberaterRat ein.

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