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wegweiser - Österreichische HochschülerInnenschaft Linz - JKU

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Jungunternehmen und Steuern Seite 48sicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaftfür dich betreffend der Beratung zuständig.Die Erklärung NeuFö1/Neufö3 muss bei denin Betracht kommenden Behörden (Finanzamt,Gericht, Bezirkshauptmannschaft, Magistrat,Gebietskrankenkasse, etc.) vorgelegtwerden.4.2. JUNGUNTERNEHMER/INNEN UND UMSATZSTEUER4.2.1. Frequently asked QuestionsMusst du als UnternehmerIn immer Umsatzsteuerbezahlen?Nein! UnternehmerInnen, die im Jahr nichtmehr als € 30.000 Umsatz erzielen (KleinunternehmerInnen),sind von der Umsatzsteuerbefreit.Was bedeutet der Begriff Vorsteuer?Damit ist die Umsatzsteuer gemeint, die direin/e UnternehmerIn (LieferantIn) in Rechnungstellt. Die Vorsteuer kannst du dir vondeiner eigenen Umsatzsteuerschuld an das Finanzamtabziehen.In welcher Form ist die Umsatzsteuer zu entrichten?Die Zahllast, das ist der Unterschiedsbetragzwischen der geschuldeten Umsatzsteuer undder abziehbaren Vorsteuer, muss monatlich – inbesonderen Fällen vierteljährlich – an das Finanzamtabgeführt werden. Eine Umsatzsteuergutschrift,die sich aus einem Vorsteuerüberschussergibt, ist mit dem Formular U30 beimBetriebsfinanzamt zu melden.Wer benötigt eine Umsatzsteueridentifikationsnummer?Alle UnternehmerInnen, ausgenommen Unter-

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