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wegweiser - Österreichische HochschülerInnenschaft Linz - JKU

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Seite 47Jungunternehmen und SteuernZuge eines freien Dienstverhältnisses ausgeübthast, werden zur Beurteilung, ob du schon invergleichbarer Art tätig warst, herangezogen!Vergleichbarkeit richtet sich nach so genanntenÖNACE Gruppen – das sind statistischeGruppen, in die die Tätigkeiten nach ihremwirtschaftlichen Gehalt eingegliedert werden.Auch hier ist Vorsicht geboten – die Gruppeneinteilungist nicht immer nachvollziehbar– oft fallen Tätigkeiten in eine Gruppe, vondenen man annehmen würde, sie seien nichtvergleichbar!Was ist befreit?Grundsätzlich sparst du dir Abgaben und Gebühren,die im unmittelbaren Zusammenhangmit der Neugründung stehen, z.B. Gebührenim Zuge der Gewerbescheinanmeldung.Unter im Gesetz genau definierten Voraussetzungenersparst du dir noch Grunderwerbsteuer,Gebühren für die Eintragung ins Grundbuch,Gerichtsgebühren für die Eintragung imFirmenbuch, Gesellschaftsteuer für den „Ersterwerb“von Gesellschaftsanteilen.Diese Gebühren stehen nur unter bestimmtenVoraussetzungen und für die beiden Variantenteilweise in verschiedener Ausgestaltung zu.ACHTUNGLohnnebenkostenförderung nur für „echte“Neugründer!Wenn du „echter“ Neugründer bist, alsoeine neue betriebliche Struktur schaffst undDienstnehmer beschäftigst, sparst du dir imMonat der Neugründung und den 11 darauffolgenden Monaten gewisse Lohnnebenkosten.Genau handelt es sich dabei um: Beitrag zurgesetzlichen Unfallversicherung, Wohnbauförderungsbeitrag(Anteil DG), Dienstgeberbeitragzum Familienlastenausgleichsfonds(DB) und Zuschlag zum DB (DZ).RückerstattungenFür Neugründungen in Form der Betriebsübernahme,die im Jahr 2002 und 2003 erfolgtenund für die trotz Vorliegen der Voraussetzungendie Beratung und daher die Förderungnicht in Anspruch genommen wurden, bestehtdie Möglichkeit der nachträglichen Geltendmachung.Wie kommst du zur Förderung?Du als JungunternehmerIn musst von einergesetzlichen Berufsvertretung (meist die Wirtschaftskammer)beraten worden sein. Die Berufsvertretungbestätigt dir die Beratung aufdem Formular NeuFö1/Neufö3. Fehlt einegesetzliche Berufsvertretung, ist die Sozialver-

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