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wegweiser - Österreichische HochschülerInnenschaft Linz - JKU

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Seite 45Jungunternehmen und SteuernDas alles gilt nicht, wenn du durch eine/n SteuerberaterInvertreten bist. Für diese gelten eigene,längere Fristen und Fälligkeiten.4.1.6. Wie muss die Einkommensteuererklärungeingereicht werden?Die Einkommensteuererklärung ab dem Veranlagungsjahr2003 muss grundsätzlich elektronischüber FINANZOnline via Internetan das Finanzamt übermittelt werden. NähereInformationen dazu kannst du unter www.bmf.gv.at abrufen. Zur Vermeidung von unzumutbarenHärten gilt diese Verpflichtung zurelektronischen Einreichung der Steuererklärungaber nur dann, wenn dein Jahresumsatz€ 100.000 übersteigt oder du dich von einemSteuerberater vertreten lässt. Das wird in denmeisten Fällen nicht der Fall sein und dukannst deine Steuererklärung wie bisher in Papierformeinreichen.LBG TippSichere dir auf jeden Fall den Beweis für dieEinreichung oder Postaufgabe, indem duentweder die Steuererklärung beim Finanzamtgegen Bestätigung auf der Durchschriftabgibst oder eingeschrieben an das Finanzamteinschickst! Wenn du die Steuererklärungverspätet abgibst, kann das Finanzamteinen Verspätungszuschlag von bis zu 10%der Steuer festsetzen.LBG TippDas Formular E1 für die Einkommensteuererklärungdes jeweiligen Jahres sowie diedazugehörige Ausfüllhilfe E2 kannst du vonder Homepage des Bundesministeriums fürFinanzen: https://www.bmf.gv.at/service/formulare/steuern/ downloaden. Darüberhinaus stehen dir dort auch sämtliche anderenSteuerformulare zur Verfügung.4.1.7. BetriebsausgabenBetriebsausgaben einer/s UnternehmerIn sindsämtliche Aufwendungen und Ausgaben, diedurch den Betrieb veranlasst sind. Betriebskosteneiner/s Selbstständigen sind in etwavergleichbar mit den Werbungskosten einer/sAngestellten. Für einen ersten Überblick verweisenwir auf die Checkliste der Werbungskosten(siehe Pkt. 3.2.3.).Weitere Betriebsausgaben sind in den Einkommensteuerrichtlinien2000 erläutert und könnenüber die Homepage des Bundesministeriumsfür Finanzen abgerufen werden: https://findok.bmf.gv.at/findok/ > Richtlinien (PDF)> Einkommensteuerrichtlinien 2000.4.1.8. BetriebsausgabenpauschalierungDie Betriebsausgabenpauschalierung ist anwendbar,wenn du Einkünfte aus einem Ge-

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