11.07.2015 Aufrufe

wegweiser - Österreichische HochschülerInnenschaft Linz - JKU

wegweiser - Österreichische HochschülerInnenschaft Linz - JKU

wegweiser - Österreichische HochschülerInnenschaft Linz - JKU

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Jungunternehmen und Steuern Seite 44Ein Unternehmer kann auch Verluste erleiden.Im Regelfall können diese mit anderen positivenEinkünften desselben Jahres verrechnetwerden. Man spricht daher von einem Verlustausgleich.Das Einkommensteuergesetz siehtjedoch in einigen Fällen Verlustausgleichsbeschränkungenvor.4.1.5. Wann musst du eine Einkommensteuererklärungabgeben?Die prinzipielle Erhebungsform der Einkommensteuerist die Veranlagung des Jahreseinkommensaufgrund einer Steuererklärung. Dumusst auf jeden Fall eine Einkommensteuererklärungabgeben, wenn dein Einkommen,in dem keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte(aus einem ordentlichen Dienstverhältnis) enthaltensind, ab der Veranlagung 2009 mehr als€ 11.000 beträgt. Sind in deinem Einkommenneben lohnsteuerpflichtigen Einkünften auchandere Einkünfte in Höhe von mindestens €730/Jahr enthalten, so ist eine Einkommensteuererklärungab der Veranlagung 2009ab einem Gesamteinkommen in Höhe von €12.000 beim Finanzamt einzureichen.Beispiel mit LBG-TippEin Student der Molekularbiologie ist seitJahren in einem Forschungsunternehmenmit 30 Stunden/Woche beschäftigt undverdient ein Gehalt von € 1.400/Monat.Zusätzlich schreibt er noch Fachartikel fürein Wissenschaftsmagazin und erhält hiefür€ 1.000/Jahr.€ 1.000 sind steuerpflichtig; eine Einkommensteuerklärungist daher abzugeben.LBG-Tipp: Telefonspesen für Recherche,anteilige PC-Kosten, Fachliteratur, etc. geltendmachen. Wenn dadurch € 730/Jahrunterschritten werden, entfallen die Steuererklärungspflichtund auch die Angabe inder Steuererklärung.Der gesetzliche Termin für die Abgabe derEinkommensteuererklärung ist der 30. Aprildes Folgejahres. Wird die Erklärung elektronischabgegeben, so verlängert sich die Frist biszum 30. Juni des Folgejahres. Das bedeutet, dieEinkommensteuererklärung für das Jahr 2008muss bis zum 30.04.2009 bzw. 30.06.2009beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden.Falls du diese allgemeinen Fristen nichteinhalten kannst, musst du rechtzeitig beimFinanzamt um Fristverlängerung ansuchen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!