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wegweiser - Österreichische HochschülerInnenschaft Linz - JKU

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Jungunternehmen und Steuern Seite 40In welcher Form sind Einkommen- und Körperschaftsteuerzu entrichten?Für diese Abgaben sind zunächst vierteljährlicheVorauszahlungen zu leisten. Nach Abgabeder Einkommen- bzw. Körperschaftsteuererklärungermittelt das Finanzamt die endgültigeSteuerbelastung, wobei die Vorauszahlungenangerechnet werden.Ist eine Ausgabe immer steuerlich abzugsfähig?Nein! Um eine steuerliche Betriebsausgabehandelt es sich nur dann, wenn die Ausgabenim Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeitstehen und aus Sicht des Unternehmersdem Betrieb dienen und nicht unter das Abzugsverbotfallen.Kannst du gegen einen Bescheid deines FinanzamtesEinspruch erheben?Ja! Du hast die Möglichkeit, gegen den BescheidBerufung zu erheben. Wesentlich ist dieEinhaltung der Berufungsfrist. Diese beträgteinen Monat ab Zustellung des Bescheides!4.1.2. UnternehmensgründungAnmeldung beim FinanzamtJeder Unternehmer hat seine Betriebseröffnunginnerhalb eines Monats seinem zuständigenFinanzamt zu melden. Um herauszufinden,welches Finanzamt für dich zuständig ist, ratenwir dir, direkt beim Finanzamt anzurufen. DieMeldung kann formlos in schriftlicher odermündlicher Form erfolgen. Das Finanzamtwird dir sodann das Formular Ver24 „Fragebogenfür natürliche Personen“ (bzw. Ver16 fürPersonengesellschaften oder Ver15 für Kapitalgesellschaften)zusenden. Hier sind allgemeineFragen zum Unternehmen und zur Vertretungdes Unternehmens zu beantworten. Außerdemrichtet sich das Interesse der Finanzverwaltungauf die voraussichtlichen Umsätze und Gewinne.LBG TippDa niemand die Höhe des Jahresumsatzesund Gewinns im Eröffnungs- bzw. Folgejahrkennt, können diese Zahlen nur geschätztwerden. Wir empfehlen dir daher,die zukünftigen Gewinne und Umsätzenicht zu optimistisch zu beurteilen, da dieFinanz ansonsten zu hohe Vorauszahlungenvorschreiben würde.

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