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wegweiser - Österreichische HochschülerInnenschaft Linz - JKU

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Seite 39Jungunternehmen und Steuern4. JUNGUNTERNEHMEN UND STEUERN4.1. JUNGUNTERNEHMER/IN-NEN & EINKOMMENSTEUER4.1.1. Frequently asked QuestionsWelche Verpflichtungen bestehen für dich alsGründerIn eines neuen Unternehmens gegenüberder Finanzbehörde?Du hast eine Meldung innerhalb eines Monatsab Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeitzu erstatten und um Vergabe einer Steuernummeranzusuchen.Welches Finanzamt ist für dich als NeugründerInzuständig?Im Normalfall ist jenes Finanzamt zuständig,in dessen Amtsbereich sich die Leitung desUnternehmens befindet, also das so genannteBetriebsfinanzamt.Gibt es für dich als NeugründerIn steuerliche Begünstigungen/Befreiungenvon Gebühren?Ja, das Neugründungsförderungsgesetz(NEUFÖG) sieht für Betriebsgründungensteuerliche Begünstigungen und insbesondereBefreiungen von Gebühren vor.Gibt es Formulare speziell für Neugründungen?Für deine Unternehmensgründung ist vorallem das Formular zum Neugründungsförderungsgesetzvon Bedeutung. Dieses ist unterwww.bmf.gv.at abrufbar und bei der gesetzlichenInteressensvertretung erhältlich (siehedazu Punkt 4.1.8)Gibt es außerdem Förderungen im Zuge des„Selbstständig-Werdens“?Für JungunternehmerInnen gibt es eine Vielzahlvon Förderungen, die auf der Homepage:www.wko.at abrufbar sind.Benötigst du als UnternehmerIn eine Buchhaltung?Für Zwecke der Gewinnermittlung sind imRegelfall die getätigten Geschäftsfälle in Formeiner Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oderdoppelten Buchführung zu erfassen.Kannst du ein vereinfachtes System der Gewinnermittlungverwenden?Ja, unter bestimmten Voraussetzungen könnendiverse Pauschalierungsmöglichkeiten in Anspruchgenommen werden.Welche Abgaben musst du als UnternehmerIn imWesentlichen bezahlen?Primär sind Einkommen- und Umsatzsteuerzahlungenan das Finanzamt zu erstatten.Bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH) fälltdie Körperschaftsteuer an. Solltest du in deinemBetrieb ArbeitnehmerInnen beschäftigen,musst du auch lohnabhängige Abgaben zahlen.

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