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wegweiser - Österreichische HochschülerInnenschaft Linz - JKU

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Studierendenjob und Steuern - DienstnehmerInnen Seite 38stungsfähigkeit stark beeinträchtigen. Dieaußergewöhnlichen Belastungen können aberebenfalls nicht unbegrenzt steuerlich geltendgemacht werden, in sehr vielen Fällen ist nämlichein Selbstbehalt vorgesehen. Je höher deinEinkommen ist, umso höher ist dieser Selbstbehalt.Du brauchst dich aber nicht selbst darumzu kümmern, wie hoch dein Selbstbehaltist. Das macht das Finanzamt schon automatisch.Das alles fällt unter die außergewöhnlichenBelastungen:• Arzt- und Krankenhaushonorare• Kosten für Medikamente• Aufwendungen für Heilbehelfe• Kosten für Zahnersatz• Entbindungskosten• Fahrtkosten ins Spital• Diätkosten• Spezielle Aufwandersätze für Behinderte• Alters- oder Pflegeheim• Kindergarten, Hort oder Tagesheimstätten,HausgehilfInnen nur bei berufstätigenAlleinerzieherInnenSoweit dies praktisch möglich ist, empfiehltsich im Regelfalle, außergewöhnliche Belastungenmöglichst in einem Jahr zu konvertieren,um den Selbstbehalt zu überschreiten unddamit Steuer zu sparen!3.6. AUFWENDUNGEN FÜRSSTUDIUM ALS AUßERGE-WÖHNLICHE BELASTUNGENBEI DEN ELTERNWenn im Einzugsgebiet deines Wohnortes(Entfernung > 80 km) keine entsprechendeuniversitäre Ausbildungsmöglichkeit vorhandenist und du daher auswärts studieren musst,dann können deine Eltern die Aufwendungenfür deine Universitätsausbildung außerhalb desWohnortes als außergewöhnliche Belastunggeltend machen.Diese außergewöhnliche Belastung der Berufsausbildungwird dann durch Abzug eines Pauschalbetragesvon € 110 pro Monat berücksichtigt.Der Pauschalbetrag ist unabhängig vomtatsächlich entstandenen Mehraufwand. DerPauschalbetrag steht auch während der Studienferienzu, bei Beginn oder Ende des Studiumswährend des Kalenderjahres, aber nur fürdie tatsächlichen Monate der Ausbildung.ACHTUNGDer Pauschalbetrag kann ohne Berücksichtigungeines Selbstbehaltes bei der Berechnungdes steuerpflichtigen Einkommens derEltern abgezogen werden.

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