wegweiser - Österreichische HochschülerInnenschaft Linz - JKU

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Studierendenjob und Steuern - DienstnehmerInnen Seite 36Genossenschaften und Gemeinden). Nicht abgesetztwerden kann der Ankauf einer bereitsfertig gestellten (errichteten) Eigentumswohnung(d.h. einer Eigentumswohnung aus zweiterHand).WohnraumsanierungAuch wenn du deine Wohnung sanierst, kannstdu die dabei anfallenden Kosten als Topfsonderausgabevon der Steuer absetzen, wenn dieArbeiten durch einen dazu befugten Unternehmerausgeführt werden und du diesen selbst beauftragst.Dabei brauchst du nicht unbedingtEigentümerIn der Wohnung zu sein. Auchder/m MieterIn stehen die Sonderausgaben zu,unter der Voraussetzung, dass die Sanierungvon ihr/ihm in Auftrag gegeben wurde.Folgende Kosten kannst du als Topfsonderausgabenbei der Wohnraumsanierung geltendmachen:• Austausch aller Fenster und Türen bzw.einzelner Fenster bei Verbesserung desLärmschutzes oder zur Minderung desEnergieverbrauches• Austausch von Zwischendecken und Unterböden• Einbau von Lärmschutzfenstern oder isolierendenFenstern• Austausch der Eingangstür• Austausch von Heizungsanlagen• Austausch von Elektro-, Gas-, Wasser-und Heizungsinstallationen• Einbau von Wärmepumpen, Solaranlagenund Wärmerückgewinnungsanlagen• Umstellung auf Fernwärmeversorgung• Maßnahmen zur Verminderung des Energieverbrauchs• Nachträglicher Anschluss an Versorgungsnetze(Wasser, Kanal, Strom und Gas)• Zusammenlegen von Wohnungen• Einbau von Zentralheizungen, Aufzugsanlagen,Versetzen von ZwischenwändenEinbau von Badezimmern und Toiletteanlagen• Versetzen von Türen und FensternWenn die Errichtung oder die Sanierung vonWohnraum über ein Darlehen finanziert wird,sind die Rückzahlungen inklusive der bezahltenZinsen als Sonderausgabe absetzbar.Junge Aktien, Wohnsparaktien und GenussscheineFür die Absetzbarkeit von Jungen Aktien,Wohnsparaktien und Genussscheinen benötigstdu eine Bestätigung deiner Bank und musstdiese mindestens 10 Jahre in deinem Besitz haben.SpendenGrundsätzlich sind Spenden von Privatpersonennicht absetzbar. Eine Ausnahme bildendabei Spenden an Forschungs- und Lehreinrichtungen.Darunter fallen z.B. Universitäten,

Seite 37Studierendenjob und Steuern - DienstnehmerInnenKunsthochschulen oder die ÖsterreichischeAkademie der Wissenschaften. Weiters sindSpenden an Organisationen, die mildtätigenZwecken dienen oder Entwicklungshilfe undKatastrophenhilfe erbringen, steuerlich zu berücksichtigen.Sollten deine Eltern daher eineSpende tätigen, dann kann diese von ihnenals Sonderausgabe geltend gemacht werden.Dasselbe gilt natürlich auch für dich. Die begünstigtenSpendenempfänger sind in dreiverschiedenen Listen auf der Homepage desBundesministeriums für Finanzen eingetragen.Es gibt eine Liste für Forschung und Erwachsenenbildung,eine Liste für Organisationen, dieunmittelbar mildtätig tätig sind bzw Entwicklungs-und Katastrophenhilfe erbringen undeine Liste für Sammelvereine (zB ÖsterreichsichesHilfswerk, Caritas). Scheint die Organisation,an die gespendet wurde in einer dieserListen auf, kann die Spende als Sonderausgabeberücksichtigt wertden:https://www.bmf.gv.at/KirchenbeiträgeKirchenbeiträge sind ab 1.1.2009 bis € 200/Jahr absetzbar. Sie sind weiters auch nur dannabsetzbar, wenn sie an gesetzlich anerkannteReligionsgemeinschaften geleistet werden.3.4. PRÄMIENBEGÜNSTIGTEZUKUNFTSVORSORGESeit dem Jahr 2003 können alle in Österreichlebenden Personen Einzahlungen an eine Zukunftsvorsorgeeinrichtungtätigen. Die staatlichePrämie beträgt im Jahr 2008 9,5%, ds. rd.€ 210 der prämienbegünstigten Jahreshöchsteinzahlungvon rd. € 2.214,22. Die aus demKapital erzielten Kapitalerträge (Zinsen) bleibensteuerfrei. Nach Ablauf einer 10-jährigenBindungsfrist kann der angesammelte Betrag• ausbezahlt werden; in einem solchen Fallmüssen jedoch die Hälfte der Prämierückerstattet und die Kapitalerträge nachversteuertwerden• als Einmalerlag für eine lebenslange Renteverwendet werden; diese Rente ist zurGänze einkommensteuerfrei• an eine andere Zukunftsvorsorgeeinrichtungoder Pensionskasse übertragen werden.3.5. AUßERGEWÖHNLICHEBELASTUNGENZu den außergewöhnlichen Belastungen zählenall jene Aufwendungen, die nicht zu denWerbungskosten oder den Sonderausgabenzählen und außergewöhnlich sind, zwangsläufigerwachsen und die wirtschaftliche Lei-

Studierendenjob und Steuern - DienstnehmerInnen Seite 36Genossenschaften und Gemeinden). Nicht abgesetztwerden kann der Ankauf einer bereitsfertig gestellten (errichteten) Eigentumswohnung(d.h. einer Eigentumswohnung aus zweiterHand).WohnraumsanierungAuch wenn du deine Wohnung sanierst, kannstdu die dabei anfallenden Kosten als Topfsonderausgabevon der Steuer absetzen, wenn dieArbeiten durch einen dazu befugten Unternehmerausgeführt werden und du diesen selbst beauftragst.Dabei brauchst du nicht unbedingtEigentümerIn der Wohnung zu sein. Auchder/m MieterIn stehen die Sonderausgaben zu,unter der Voraussetzung, dass die Sanierungvon ihr/ihm in Auftrag gegeben wurde.Folgende Kosten kannst du als Topfsonderausgabenbei der Wohnraumsanierung geltendmachen:• Austausch aller Fenster und Türen bzw.einzelner Fenster bei Verbesserung desLärmschutzes oder zur Minderung desEnergieverbrauches• Austausch von Zwischendecken und Unterböden• Einbau von Lärmschutzfenstern oder isolierendenFenstern• Austausch der Eingangstür• Austausch von Heizungsanlagen• Austausch von Elektro-, Gas-, Wasser-und Heizungsinstallationen• Einbau von Wärmepumpen, Solaranlagenund Wärmerückgewinnungsanlagen• Umstellung auf Fernwärmeversorgung• Maßnahmen zur Verminderung des Energieverbrauchs• Nachträglicher Anschluss an Versorgungsnetze(Wasser, Kanal, Strom und Gas)• Zusammenlegen von Wohnungen• Einbau von Zentralheizungen, Aufzugsanlagen,Versetzen von ZwischenwändenEinbau von Badezimmern und Toiletteanlagen• Versetzen von Türen und FensternWenn die Errichtung oder die Sanierung vonWohnraum über ein Darlehen finanziert wird,sind die Rückzahlungen inklusive der bezahltenZinsen als Sonderausgabe absetzbar.Junge Aktien, Wohnsparaktien und GenussscheineFür die Absetzbarkeit von Jungen Aktien,Wohnsparaktien und Genussscheinen benötigstdu eine Bestätigung deiner Bank und musstdiese mindestens 10 Jahre in deinem Besitz haben.SpendenGrundsätzlich sind Spenden von Privatpersonennicht absetzbar. Eine Ausnahme bildendabei Spenden an Forschungs- und Lehreinrichtungen.Darunter fallen z.B. Universitäten,

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