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Studierendenjob und Steuern - DienstnehmerInnen Seite 32ACHTUNGAuch wenn der Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetragbereits während des Jahresdurch deinen Arbeitgeber berücksichtigt wordenist, vergiss nicht, bei der Arbeitnehmerveranlagungdie Angaben hinsichtlich desAlleinverdiener-/erzieherabsetzbetrages in derErklärung (Formular L 1) auszufüllen. Andernfallskommt es zu einer ungewollten Nachversteuerung.KinderabsetzbetragAnspruch auf den Kinderabsetzbetrag habenalle Familienbeihilfenbezieher. Er beträgt €58,40 pro Monat und Kind und wird gemeinsammit der Familienbeihilfe ausbezahlt.MehrkindzuschlagDer Mehrkindzuschlag beträgt € 36,40 proMonat für das dritte und jedes weitere Kind.Ein Anspruch besteht, wenn Familienbeihilfefür mindestens 3 Kinder bezogen wird und dasFamilieneinkommen im Vorjahr das 12-facheder Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherungnicht überstiegen hat. Das sind €55.000 für die Veranlagung 2008.Der Mehrkindzuschlag ist für jedes Kalenderjahrgesondert beim Finanzamt bei derArbeitnehmerveranlagung (Formular L1) zubeantragen. Hast du keine oder sehr niedrigesteuerpflichtige Einkünfte bezogen, kannst dudie Auszahlung (Negativsteuer) mit dem FormularE4 geltend machen.Negativsteuer – was ist das?Wenn du ein sehr niedriges Einkommen hast,kann es vorkommen, dass sich die Absetzbeträgekaum bzw. gar nicht steuerminderndauswirken. Ist das der Fall, werden bestimmteAbsetzbeträge bar ausbezahlt und als Negativsteuerbezeichnet.Bar ausbezahlt werden – wenn ein Anspruchauf den Arbeitnehmerabsetzbetrag besteht– 10% der Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichenSozialversicherung, höchstens jedoch €110 sowie der Alleinerzieher- oder der Alleinverdienerabsetzbetrag(letzterer aber nur beimindestens einem Kind, also wenn die Einkunftsgrenzevon € 6.000 gilt) in jenen Fällen,in denen sie sich auf Grund eines geringen Einkommensnicht oder nicht voll steuerminderndauswirken können. Für die Veranlagung derJahre 2008 und 2009 kann die Negativsteuerbis zu € 240 betragen, wenn Anspruch auf dasPendlerpauschale (siehe dazu Pkt. 3.2.3.) besteht.Die Ermittlung der Negativsteuer erfolgtbei der Arbeitnehmerveranlagung (Formular L1). Hast du keine steuerpflichtigen Einkünfteim Kalenderjahr bezogen, verwende bitte zurErstattung des Alleinerzieher- bzw. Alleinverdienerabsetzbetragesdas Formular E 5.Beispiel:Eine Angestellte ist teilzeitbeschäftigt und ver-
Seite 33Studierendenjob und Steuern - DienstnehmerInnendient monatlich brutto € 440. Die Sozialversicherungsbeiträgebetragen (angenommen) €930 jährlich. Steuer fällt bei diesem Bezug keinean. Es werden 10% von € 930, das sind € 93bei der Arbeitnehmerveranlagung nach Ablaufdes Jahres vom Finanzamt ausbezahlt. Wäredie Angestellte gleichzeitig Alleinerzieherin,würde sich der Auszahlungsbetrag auf insgesamt€ 597 (€ 494 + € 93) erhöhen.Im ÜberblickDie Abgabe der Arbeitnehmerveranlagungbewirkt bei Studierenden mit Kind undniedrigem Einkommen bzw. bei Studierendenmit Kind, die nur zeitweise beschäftigtwaren, dass das Finanzamt die Negativsteuerfeststellt und ausbezahlt.3.2.7. FreibetragsbescheidEin Freibetragsbescheid enthält bestimmteWerbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlicheBelastungen, die dein Arbeitgeberbereits bei der laufenden Lohnverrechnungberücksichtigen kann. Dadurch zahlst du wenigerLohnsteuer. Normalerweise ergeht derFreibetragsbescheid gemeinsam mit dem Einkommensteuerbescheidaufgrund der letztendurchgeführten Arbeitnehmerveranlagung.Gleichzeitig erhältst du eine Mitteilung zurVorlage beim Arbeitgeber.Der Freibetragsbescheid gilt für das dem Veranlagungszeitraumzweitfolgende Jahr. DemEinkommensteuerbescheid für das Kalenderjahr2007 werden etwa der Freibetragsbescheidund die Mitteilung an den Arbeitgeber für dasKalenderjahr 2009 angeschlossen. Dieser Freibetragsbescheidberücksichtigt die Freibeträgeauf Basis des Jahres 2007 vorläufig bereits für2009. Sind die tatsächlichen Aufwendungenim Jahr 2009 höher als jene im Freibetragsbescheid,wird dies bei der Arbeitnehmerveranlagungausgeglichen und es ist eine zusätzlicheGutschrift zu erwarten. Andernfalls, bei geringerenAufwendungen im Jahr 2009, wird eszu Nachzahlungen kommen. Wenn du dahernicht sicher bist, ob du im zweitfolgenden Jahrähnlich hohe Aufwendungen haben wirst wieim Basisjahr, kannst du zur Vermeidung vonNachzahlungen auf einen Freibetragsbescheidbzw. auf eine Vorlage beim Arbeitgeber verzichten.
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