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wegweiser - Österreichische HochschülerInnenschaft Linz - JKU

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Studierendenjob und Steuern - DienstnehmerInnen Seite 30S T E U E R A B S E T Z B E T R ÄG EDas Einkommensteuergesetz sieht folgende Steuerabsetzbeträge vor:Arbeitnehmerabsetzbetrag€ 54 pro JahrVerkehrsabsetzbetrag€ 291 pro JahrPensionistenabsetzbetrag(Grundbetrag mit Einschleifregelung) € 400 pro JahrAlleinverdienerabsetzbetrag€ 364 pro Jahr ohne Kind€ 494 pro Jahr mit einem Kind€ 669 pro Jahr mit zwei KindernFür das dritte und jedes weitere Kind erhöht sich derBetrag von € 669 um jeweils € 220 pro JahrAlleinerzieherabsetzbetrag€ 494 pro Jahr mit einem Kind€ 669 pro Jahr mit zwei KindernFür das dritte und jedes weitere Kind erhöht sich derBetrag von € 669 um jeweils € 220 pro JahrKinderabsetzbetrag€ 58,40 pro Monat und KindUnterhaltsabsetzbetrag€ 29,20 bis € 58,40 pro Monat und KindAbsetzbeträgeDer Allgemeine, der Arbeitnehmer-, derVerkehrs- und der Pensionistenabsetzbetragwerden automatisch vom Dienstgeberbzw. von der pensionsauszahlenden Stelleberücksichtigt. Nur Alleinverdiener-, Alleinerzieher-und Unterhaltsabsetzbetragund der Mehrkindzuschlag müssen extrabeantragt werden. Der Kinderabsetzbetragwird gemeinsam mit der Familienbeihilfeausbezahlt und wirkt sich auf die Steuerberechnungnicht unmittelbar aus.ArbeitnehmerabsetzbetragDieser wird automatisch vom Arbeitgeber berücksichtigt,beträgt € 54 und steht allen aktivenArbeitnehmern zu.VerkehrsabsetzbetragDer Verkehrsabsetzbetrag dient als pauschaleAbgeltung der Aufwendungen für die Fahrtenzwischen Wohnung und Arbeitsstätte und beträgt€ 291/Jahr. Wenn du hingegen weiter entferntvon deiner Arbeitsstätte wohnst, bestehtfür dich die Möglichkeit, zusätzlich eine Pendlerpauschalevom Einkommen als Werbungskostenabzusetzen (siehe dazu Pkt. 3.2.3.).

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