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wegweiser - Österreichische HochschülerInnenschaft Linz - JKU

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Seite 29Studierendenjob und Steuern - DienstnehmerInnen3.2.4. Lohnsteuer-/EinkommensteuertarifAuf das steuerpflichtige Einkommen wird derLohnsteuer-/Einkommensteuertarif (Stufentarif)angewendet.S T E U E R S T U F E N A B 1. 1. 2 0 0 9Jahreseinkommen in € Prozentsätzebis € 11.000 0%von € 11.000 bis € 25.000 36,50%von € 25.000 bis € 60.000 43,21%über € 60.000 50%Seit 1.1.2009 gilt: Von den ersten € 11.000Jahreseinkommen muss keine Steuer bezahltwerden. Von den nächsten € 14.000 müssen36,50% an Steuern, d.h. absolut € 5.110 bezahltwerden und so weiter. Erst jener Euro des Jahreseinkommens,der den Betrag von € 60.000übersteigt, wird mit dem höchsten Steuersatz,ds. 50%, belastet. Der Durchschnittssteuersatzliegt somit immer unter dem Grenzsteuersatz(= jener Steuersatz, den man für den letztenEuro seines Jahreseinkommens an den Staatentrichten muss).3.2.5. Urlaubsgeld und Weihnachtsremuneration(13. und 14. Gehalt)Fast alle, die schon einmal gearbeitet haben,kennen die angenehmen Seiten des Urlaubsgeldesund der Weihnachtsremuneration, bekanntauch als das 13. und 14. Gehalt.Besteuerung von Urlaubsgeld und WeihnachtsremunerationAbgesehen von der Tatsache, dass üblicherweisein den Monaten Juni und November mehr alsdas normale Gehalt am Konto landet, ist diesesauch noch steuerlich begünstigt. So sind das13. und 14. Gehalt bis zu einem Betrag von €620 jährlich steuerfrei. Der darüber hinausgehendeBetrag wird mit 6% versteuert, also sehrniedrig. Dieser niedrige Steuersatz wird auchbereits von deinem Arbeitgeber berücksichtigt.Es ist daher nicht notwendig, dafür extra eineArbeitnehmerveranlagung durchzuführen.Wenn du im Juni bzw. November auf deinenLohn- bzw. Gehaltszettel siehst, wird dir alsoauffallen, dass du mehr als das doppelte vondeinem üblichen Lohn bzw. Gehalt erhältst.Auch bei einem Ferialjob, den du nur ein odermehrere Monate ausübst, steht dir grundsätzlichdas aliquote 13. und 14. Gehalt zu.Eine steuerliche Begünstigung, die nur fürDienstnehmer gilt! Für Selbständige wurdemit der Steuerreform 2009 eine sog Gewinnfreibetrageingeführt, der an diese begünstigteBesteuerung für Dienstnehmer angelehnt ist.3.2.6. SteuerabsetzbeträgeDurch die Kombination von Tarif und Absetzbeträgenergibt sich die Steuerschuld. ZurHöhe der einzelnen Absetzbeträge siehe nachstehendeTabelle.

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