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wegweiser - Österreichische HochschülerInnenschaft Linz - JKU

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Studierendenjob und Steuern - DienstnehmerInnen Seite 26erfolgen entweder im Rahmen einer lehrgangsmäßigenOrganisation oder in eineranderen Weise, die den beruflichen Anlasseinwandfrei erkennen lässt.• Die erworbenen Kenntnisse müssen einigermaßenkonkret im Beruf verwertbarsein.• Das Programm muss auf die Berufsgruppezugeschnitten sein, sodass es für Berufsfremdenicht von Interesse ist.• Das Tagesprogramm muss – orientiert ander Normalarbeitszeit – durchschnittlich8 Stunden täglich betragen.Liegen diese Voraussetzungen vor, sind alledamit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen(z.B. Fahrtkosten, Aufenthaltskosten,Teilnahmegebühren, Kongressunterlagen) alsWerbungskosten absetzbar. Bei Studienreisenmit Mischprogramm können nur eindeutigabgrenzbare Fortbildungskosten (z.B. Teilnahmegebühr,Kongressgebühr) als Werbungskostenabgesetzt werden. Ein Mischprogrammliegt vor, wenn du z.B. einen beruflich veranlasstenKongressbesuch in London mit ein paarTagen Sightseeingurlaub verbindest.Telefon & MobiltelefonDu kannst Kosten für beruflich veranlassteTelefonate im tatsächlichen Umfang als Werbungskostenabsetzen. Bei privatem Telefonanschlusskann der nachgewiesene oder glaubhaftgemachte beruflich veranlasste Teil an den Gesprächs-und Grundgebühren geltend gemachtwerden, bei Mobiltelefonen auch die aliquotenAnschaffungskosten.TeleworkerInBist du TeleworkerIn und verrichtest deine Arbeitausschließlich zu Hause und verfügst beideinem Arbeitgeber somit über keinen Arbeitsplatz,so ist die Arbeitsstätte deine Wohnung.Fahrten zum Sitz der Firma stellen grundsätzlichDienstreisen dar. Pauschale Spesenersätzedeines Arbeitgebers (z.B. Telefongebühren,Internetanschluss, anteilige Mieten, Strom,Heizung) sind steuerpflichtiger Arbeitslohnund können daher bei der Arbeitnehmerveranlagungals Werbungskosten geltend gemachtwerden.AUCH ALLE AUFWENDUNGEN FÜREIN ORDENTLICHES UNIVERSITÄTS-STUDIUM VON DER STEUER ABSETZ-BAR !!!Die Verfassungsrichter haben im Jahr 2004 dieNichtabzugsfähigkeit von Aus- und Fortbildungskostenfür ein ordentliches Universitätsstudiumaufgehoben. Berufstätige Studentensollten diese Kosten daher geltend machen.Darunter fallen ordentliche Studien gemäß §4 Z 2 Universitäts-Studiengesetz (Bakkalaureatsstudien,Magisterstudien, Diplomstudienund Doktoratsstudien) und die Studienberechtigungsprüfungfür diese Studien.

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