wegweiser - Österreichische HochschülerInnenschaft Linz - JKU

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11.07.2015 Aufrufe

Studierendenjob und Steuern - DienstnehmerInnen Seite 24LBG TippNeben dem Kilometergeld kannst du auchSchäden aufgrund höherer Gewalt (insbesondereReparaturaufwand nach unverschuldetemUnfall, Steinschlag), die sichim Rahmen eines beruflichen Kfz-Einsatzesereignen, als Werbungskosten geltend machen,soweit nicht eine Vollkasko-Versicherungbesteht.Zum Nachweis der beruflichen Jahresfahrleistungsolltest du ein Fahrtenbuch mitDatum, Kilometerstand, Ausgangs- undZielpunkt, Zweck der einzelnen Fahrt undberuflich zurückgelegten Tageskilometernführen. Ist ein Nachweis über die Verwendungdes Kfz auch mit anderen Unterlagenmöglich (z.B. exakte Reisekostenabrechnunggegenüber dem Arbeitgeber), ist keinFahrtenbuch notwendig.ACHTUNG: Die Finanz erkennt Fahrtenbücher,die in MS Excel geführt werden aufgrundder Tatsache, dass nachträgliche Änderungenmöglich sind, nicht an. Wenn dudas Fahrtenbuch dennoch elektronisch führenmöchtest, sollte es daher nach Möglichkeitauf einer vorgefertigen Version geführtwerden, wie sie beispielsweise im Buchhandeloder bei Autofahrerklubs erhältlich ist.Reisekosten bzw. FahrtkostenWenn du über Auftrag deines Arbeitgebers außerhalbdes Dienstortes tätig wirst, liegt eineDienstreise vor. Erhältst du dafür vom Arbeitgeberkeine oder nur einen Teil der steuerlichzulässigen Reisekostenersätze (Tages- undNächtigungsgelder), dann kannst du deineAufwendungen ganz oder zum Teil als Werbungskostengeltend machen. Eine beruflichveranlasste Reise liegt vor, wenn du aus beruflichenGründen eine Reise über eine größereEntfernung – in einer Richtung mindestens 25km Fahrtstrecke – unternimmst. Dabei mussdie Reisedauer mehr als 3 Stunden betragen,außerdem darf kein weiterer Mittelpunkt derTätigkeit begründet werden. Fahrtkosten sindhingegen auch bei geringerer Entfernung undkürzerer Dauer der Reise absetzbar. Eine beruflicheVeranlassung kann – anders als beieiner Dienstreise – auch ohne Auftrag des Arbeitgebersgegeben sein (z.B. bei Berufsfortbildung,bei Erlangen eines neuen Arbeitsplatzes).Absetzbare Aufwendungen wie Fahrtkosten,Verpflegungsmehr- und Nächtigungsaufwandmüssen jedoch von dir selbst getragen werden.Ersetzt dir dein Arbeitgeber einen Teil der Reisekosten– in Form von steuerfreien Reisekostenersätzen– so vermindert das deinen steuerlichabzugsfähigen Aufwand.FahrtkostenBeruflich veranlasste Fahrtkosten sind – soweitdir dein Arbeitgeber keinen Ersatz leistet – im

Seite 25Studierendenjob und Steuern - DienstnehmerInnentatsächlich angefallenen Umfang (Bahn, Flug,Taxi, Kfz/Kilometergeld) Werbungskosten,auch wenn die Mindestentfernung von 25 kmund die Mindestdauer von 3 oder 5 Stundenunterschritten werden. Fahrtkosten zwischenWohnung und Arbeitsstätte sind bei Dienstnehmernhingegen bereits durch den Verkehrsabsetzbetragund ein gegebenenfalls zustehendesPendlerpauschale zur Gänze abgegolten.TaggelderSoweit eine beruflich veranlasste Reise mehrals 3 Stunden dauert, kannst du für jede angefangeneStunde € 2,2 maximal € 26,4 proTag an Taggeldern absetzen. Dauert eine Reisez.B. 4,5 Stunden, stehen dir € 11 Taggeldzu. Das gilt auch dann, wenn höhere Kostennachgewiesen werden könnten. Wenn du vondeinem Arbeitgeber keine oder geringere alsdie oben angeführten Reisekostensätze steuerfreierhältst, kannst du die genannten Beträgebeim Finanzamt geltend machen (Differenz-Werbungskosten). Taggelder sind steuerlichnicht absetzbar, wenn du:• länger als 5 Tage an ein und demselbenEinsatzort durchgehend tätig wirst oder• regelmäßig wiederkehrend z.B. wöchentlichan einem Tag an einem Einsatzorttätig wirst und eine Anfangsphase von 5Tagen überschreitest oder• wiederkehrend aber nicht regelmäßig aneinem Einsatzort tätig wirst und eine Anfangsphasevon 15 Tagen im Kalenderjahrüberschreitest.NächtigungskostenMusst du aufgrund einer beruflich veranlasstenReise auswärts übernachten, so können entwederdie Kosten inklusive Frühstück laut Belegoder die (sehr niedrige) Nächtigungspauschalevon € 15 pro Nächtigung als Werbungskostengeltend gemacht werden.Bekommst du hingegen von deinem Arbeitgeberdie Nächtigungsmöglichkeit kostenlos zurVerfügung gestellt, so steht die Nächtigungspauschalenicht zu.SprachkurseSprachausbildungen sind dann abzugsfähig,wenn du diese Sprache im Beruf brauchst (z.B.als SekretärIn, TelefonistIn, KellnerIn, Hotelangestellteoder als Export-SachbearbeiterIn).Bei Sprachausbildungen im Ausland werdengrundsätzlich nur die Kurskosten berücksichtigt,nicht aber die Aufenthalts- oder Fahrtkosten.StudienreisenAufwendungen für Studienreisen gehören nurdann zu den Berufsfortbildungskosten, wennsie eindeutig von Privatreisen abgegrenzt werdenkönnen und folgende Voraussetzungenvorliegen:• Planung und Durchführung der Reise

Seite 25Studierendenjob und Steuern - DienstnehmerInnentatsächlich angefallenen Umfang (Bahn, Flug,Taxi, Kfz/Kilometergeld) Werbungskosten,auch wenn die Mindestentfernung von 25 kmund die Mindestdauer von 3 oder 5 Stundenunterschritten werden. Fahrtkosten zwischenWohnung und Arbeitsstätte sind bei Dienstnehmernhingegen bereits durch den Verkehrsabsetzbetragund ein gegebenenfalls zustehendesPendlerpauschale zur Gänze abgegolten.TaggelderSoweit eine beruflich veranlasste Reise mehrals 3 Stunden dauert, kannst du für jede angefangeneStunde € 2,2 maximal € 26,4 proTag an Taggeldern absetzen. Dauert eine Reisez.B. 4,5 Stunden, stehen dir € 11 Taggeldzu. Das gilt auch dann, wenn höhere Kostennachgewiesen werden könnten. Wenn du vondeinem Arbeitgeber keine oder geringere alsdie oben angeführten Reisekostensätze steuerfreierhältst, kannst du die genannten Beträgebeim Finanzamt geltend machen (Differenz-Werbungskosten). Taggelder sind steuerlichnicht absetzbar, wenn du:• länger als 5 Tage an ein und demselbenEinsatzort durchgehend tätig wirst oder• regelmäßig wiederkehrend z.B. wöchentlichan einem Tag an einem Einsatzorttätig wirst und eine Anfangsphase von 5Tagen überschreitest oder• wiederkehrend aber nicht regelmäßig aneinem Einsatzort tätig wirst und eine Anfangsphasevon 15 Tagen im Kalenderjahrüberschreitest.NächtigungskostenMusst du aufgrund einer beruflich veranlasstenReise auswärts übernachten, so können entwederdie Kosten inklusive Frühstück laut Belegoder die (sehr niedrige) Nächtigungspauschalevon € 15 pro Nächtigung als Werbungskostengeltend gemacht werden.Bekommst du hingegen von deinem Arbeitgeberdie Nächtigungsmöglichkeit kostenlos zurVerfügung gestellt, so steht die Nächtigungspauschalenicht zu.SprachkurseSprachausbildungen sind dann abzugsfähig,wenn du diese Sprache im Beruf brauchst (z.B.als SekretärIn, TelefonistIn, KellnerIn, Hotelangestellteoder als Export-SachbearbeiterIn).Bei Sprachausbildungen im Ausland werdengrundsätzlich nur die Kurskosten berücksichtigt,nicht aber die Aufenthalts- oder Fahrtkosten.StudienreisenAufwendungen für Studienreisen gehören nurdann zu den Berufsfortbildungskosten, wennsie eindeutig von Privatreisen abgegrenzt werdenkönnen und folgende Voraussetzungenvorliegen:• Planung und Durchführung der Reise

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