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wegweiser - Österreichische HochschülerInnenschaft Linz - JKU

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Studierendenjob und Steuern - DienstnehmerInnen Seite 24LBG TippNeben dem Kilometergeld kannst du auchSchäden aufgrund höherer Gewalt (insbesondereReparaturaufwand nach unverschuldetemUnfall, Steinschlag), die sichim Rahmen eines beruflichen Kfz-Einsatzesereignen, als Werbungskosten geltend machen,soweit nicht eine Vollkasko-Versicherungbesteht.Zum Nachweis der beruflichen Jahresfahrleistungsolltest du ein Fahrtenbuch mitDatum, Kilometerstand, Ausgangs- undZielpunkt, Zweck der einzelnen Fahrt undberuflich zurückgelegten Tageskilometernführen. Ist ein Nachweis über die Verwendungdes Kfz auch mit anderen Unterlagenmöglich (z.B. exakte Reisekostenabrechnunggegenüber dem Arbeitgeber), ist keinFahrtenbuch notwendig.ACHTUNG: Die Finanz erkennt Fahrtenbücher,die in MS Excel geführt werden aufgrundder Tatsache, dass nachträgliche Änderungenmöglich sind, nicht an. Wenn dudas Fahrtenbuch dennoch elektronisch führenmöchtest, sollte es daher nach Möglichkeitauf einer vorgefertigen Version geführtwerden, wie sie beispielsweise im Buchhandeloder bei Autofahrerklubs erhältlich ist.Reisekosten bzw. FahrtkostenWenn du über Auftrag deines Arbeitgebers außerhalbdes Dienstortes tätig wirst, liegt eineDienstreise vor. Erhältst du dafür vom Arbeitgeberkeine oder nur einen Teil der steuerlichzulässigen Reisekostenersätze (Tages- undNächtigungsgelder), dann kannst du deineAufwendungen ganz oder zum Teil als Werbungskostengeltend machen. Eine beruflichveranlasste Reise liegt vor, wenn du aus beruflichenGründen eine Reise über eine größereEntfernung – in einer Richtung mindestens 25km Fahrtstrecke – unternimmst. Dabei mussdie Reisedauer mehr als 3 Stunden betragen,außerdem darf kein weiterer Mittelpunkt derTätigkeit begründet werden. Fahrtkosten sindhingegen auch bei geringerer Entfernung undkürzerer Dauer der Reise absetzbar. Eine beruflicheVeranlassung kann – anders als beieiner Dienstreise – auch ohne Auftrag des Arbeitgebersgegeben sein (z.B. bei Berufsfortbildung,bei Erlangen eines neuen Arbeitsplatzes).Absetzbare Aufwendungen wie Fahrtkosten,Verpflegungsmehr- und Nächtigungsaufwandmüssen jedoch von dir selbst getragen werden.Ersetzt dir dein Arbeitgeber einen Teil der Reisekosten– in Form von steuerfreien Reisekostenersätzen– so vermindert das deinen steuerlichabzugsfähigen Aufwand.FahrtkostenBeruflich veranlasste Fahrtkosten sind – soweitdir dein Arbeitgeber keinen Ersatz leistet – im

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