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wegweiser - Österreichische HochschülerInnenschaft Linz - JKU

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Seite 23Studierendenjob und Steuern - DienstnehmerInnenInternetDu kannst auch Aufwendungen eines Internetanschlusses,sofern du diesen beruflich nutzt,entsprechend der beruflichen Nutzung absetzen.Wenn eine Abgrenzung zur Privatnutzungnicht möglich ist, musst du die Aufteilung imSchätzungswege durchführen. Als anteilige beruflicheKosten sind die Providergebühr sowiedie Leitungskosten (Online-Gebühren) oderdie Kosten für Pauschalabrechnungen (z.B. Paketlösungfür Internetzugang, Telefongebühr)abzugsfähig. Aufwendungen für beruflichveranlasste spezielle Anwendungsbereiche z.B.Gebühr für die Benutzung des Rechtsinformationssystemssind zur Gänze absetzbar (sieheauch Pkt 3.3.5 Sonderausgaben Breitband Internetanschluss).PendlerpauschaleZur Abgeltung der Fahrtkosten zwischenWohnung und Arbeitsstätte besteht unter bestimmtenVoraussetzungen neben dem Verkehrsabsetzbetragzusätzlich Anspruch auf die„kleine“ oder „große“ Pendlerpauschale.Die kleine Pendlerpauschale steht zu, wenn dieBenützung eines Massenverkehrsmittels zumutbarist und beträgt gestaffelt nach Entfernungab Juli 2008 jährlich ab 20 km € 630, ab 40km € 1.242 und ab 60 km € 1.857. Die großePendlerpauschale steht zu, wenn die Benützungeines Massenverkehrsmittels nicht zumutbarist und beträgt gestaffelt nach Entfernungab Juli 2008 jährlich ab 2 km € 342, ab 20 km€ 1.356, ab 40 km € 2.361 und ab 60 km €3.372.PKW – KilometergeldSolltest du dein Privatfahrzeug für beruflicheFahrten (nicht zwischen Wohnung und Arbeitsstätte!!)benützen, so hast du die Möglichkeitdie Aufwendungen, die du dafür tätigst,in Form des so genannten Kilometergeldes alsWerbungskosten von der Steuer abzusetzen.Das Kilometergeld beträgt € 0,42/km unddeckt alle Kosten im Zusammenhang mit demPKW-Betrieb ab.Darunter fallen unter anderem die Absetzungfür Abnutzung von den Anschaffungskosten,Benzin und Öl, Service und Reparaturkosten,Zusatzausrüstungen wie Winterreifen oder Autoradio,Navigationssystem, Steuern, Mauten,Vignetten, Versicherungen aller Art, Mitgliedsbeiträgefür Autofahrerklubs sowie Finanzierungskosten.Das Kilometergeld kannstdu jährlich für maximal 30.000 beruflich gefahreneKilometer absetzen.Wird dir das Kilometergeld (teilweise) vom Arbeitgeberersetzt, dann kannst du natürlich nurmehr maximal die Differenz zum amtlichenKilometergeld iHv € 0,42/km als Werbungskostengeltend machen. Die Auszahlung durchden Dienstgeber erfolgt bis € 0,42/km als steuerfreierKostenersatz.

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