11.07.2015 Aufrufe

wegweiser - Österreichische HochschülerInnenschaft Linz - JKU

wegweiser - Österreichische HochschülerInnenschaft Linz - JKU

wegweiser - Österreichische HochschülerInnenschaft Linz - JKU

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Studierendenjob und Steuern - DienstnehmerInnen Seite 22det wird. In der Regel wird dieser Computerin deiner Wohnung stehen, und daher ist dieberufliche Nutzung gegenüber dem Finanzamtnachzuweisen oder glaubhaft zu machen.Wenn du also eine wesentliche Nutzung alsArbeitsmittel dem Grunde nach glaubhaft machenkannst (z.B. durch Erläuterung, wofür duden Computer zu Hause beruflich verwendest),so können ohne weiteren besonderen Nachweiszumindest 60% der Kosten steuerminderndangesetzt werden. Die anderen 40% gelten alsPrivatnutzung. Für eine Geltendmachung vonmehr als 60% muss ein gesonderter Nachweiserbracht werden. Die Anschaffungskosteneines Computers sind über die so genannteAbsetzung für Abnutzung auf Grundlage einerzumindest 3-jährigen Nutzungsdauer abzuschreiben.D.h., dass du die Kosten auf mindestens3 Jahre verteilen musst und sie sowohl beider diesjährigen Arbeitnehmerveranlagung alsauch bei den nächsten 2 Arbeitnehmerveranlagungenzu je 1/3 zu berücksichtigen hast. PC,Bildschirm und Tastatur stellen eine Einheitdar. Von dir nachträglich angeschaffte Zubehörteileunter € 400 – wie Maus, Drucker oderScanner – können als so genannte geringwertigeWirtschaftsgüter sofort zur Gänze steuerlichabgesetzt werden.Auch sämtliche, mit dem Betrieb des Computersverbundene Aufwendungen, wie PC-Tisch,Software, Disketten, Handbücher, Papier,Druckerpatronen etc. sind nach Maßgabe derberuflichen Nutzung absetzbar.Doppelte HaushaltsführungWenn du eine Wohnung oder ein Zimmer inder Nähe des Arbeitsplatzes brauchst, weil deinHauptwohnsitz (Familienwohnsitz) zu weitweg ist, um täglich nach Hause zu fahren (> 120km), kannst du die Aufwendungen als Werbungskostengeltend machen, da du ja zweimalAusgaben für eine Wohnung tragen musst. Dukannst dabei sämtliche Miet- und Betriebskostenmonatlich sowie auch Einrichtungsgegenständebis zu einer Höhe von € 2.200 geltendmachen. Bei Alleinstehenden ist die steuerlicheGeltendmachung einer doppelten Haushaltsführungaber mit 6 Monaten befristet. Darüberhinaus können Aufwendungen für Fahrtenzwischen den zwei Wohnungen bis zu einemHöchstbetrag von € 244,25 (bis Juni 2008)bzw. von € 281 (ab Juli 2008) monatlich alsWerbungskosten abgesetzt werden.FachliteraturAufwendungen für Fachbücher (oder entsprechendeelektronische Downloads bzw. Datenträger)kannst du als Werbungskosten absetzen.Du musst aber darauf achten, dass aus demBeleg der genaue Titel des Werkes hervorgeht.Die Bezeichnung „diverse Fachliteratur“ reichtnicht aus. Allgemeinbildende Werke wie Lexikaoder Nachschlagwerke gelten nicht als Fachliteratur.Auch Aufwendungen für Zeitungenstellen grundsätzlich privaten Aufwand dar.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!