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wegweiser - Österreichische HochschülerInnenschaft Linz - JKU

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Studierendenjob und Steuern - DienstnehmerInnen Seite 2034) dazu übergibst.Weitere Werbungskosten kannst du beim Finanzamtdurch die Abgabe der Arbeitnehmerveranlagungbeanspruchen.Prinzipiell müssen Werbungskosten durchentsprechende Nachweise (Rechnungen, Quittungen,Fahrtenbuch) belegt werden – jedochnur dann, wenn du vom Finanzamt dazu aufgefordertwirst. Bewahre die Belege daher mindestens7 Jahre als Nachweis bei einer späterenPrüfung auf.LBG TippSammle die Belege in einem Ordner odereiner Mappe und lege sie sofort dort ab. Daviel Zeit zwischen Ausgabe und Geltendmachungder Werbungskosten vergeht, bestehtdie Gefahr, dass die Belege sonst verlegtwerden oder verloren gehen. Das wäre schade,denn diese sind bares Geld wert. Sollteaus dem Rechnungstext nicht eindeutighervorgehen, um welche berufsbedingteAusgabe es sich dabei handelt, dann schreibdies sofort direkt auf die Rechnung. Duerleichterst damit dem Finanzbeamten dieEntscheidung, diese als Werbungskostenanzuerkennen.WerbungskostenpauschaleAuch wenn du keinen Cent für deinen Job aufwendest,steht dir trotzdem eine Werbungskostenpauschalein Höhe von jährlich € 132 zu.Diese Pauschale wird bereits automatisch berücksichtigtund von deiner Lohnsteuerbemessungsgrundlageabgezogen. Die nachfolgenddargestellten Werbungskosten wirken sich dahernur aus, wenn sie insgesamt mehr als € 132jährlich betragen.CHECKLISTE FÜR WERBUNGSKO-STENAnbei haben wir einige für dich wichtige Werbungskostendargestellt. Eine umfangreicheListe mit Werbungskosten inklusive nähererDetails kannst du den Lohnsteuerrichtlinien2002 entnehmen. Diese stehen online auf derHomepage des Bundesministeriums für Finanzen:https://findok.bmf.gv.at/findok/ > Richtlinien(PDF) > Lohnsteuerrichtlinien 2002 zurVerfügung.ArbeitskleidungNur typische Berufskleidung oder Arbeitsschutzkleidungkannst du als Bekleidungsaufwandgeltend machen. Bekleidung, die duüblicherweise auch außerhalb der beruflichenTätigkeit tragen kannst, sind keine Werbungskosten.Dies gilt auch dann, wenn du die Bekleidungtatsächlich nur während der Arbeitszeitträgst.Ausbildungs-, Fortbildungs- und UmschulungskostenGrundsätzlich sind Aus- und Fortbildungs-

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