wegweiser - Österreichische HochschülerInnenschaft Linz - JKU

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11.07.2015 Aufrufe

Studierendenjob und Steuern - DienstnehmerInnen Seite 18MUSTER EINER BERUFUNGNameAdresseAn das FinanzamtBetreff: Bescheid vom.......Steuernummer....................Gegen den oben genannten Bescheid erhebe ich innerhalb offener FristBerufungund begründe dies wie folgt:Bei der Arbeitnehmerveranlagung wurde nicht berücksichtigt,z.B.:• der Alleinverdienerabsetzbetrag (Alleinerzieherabsetzbetrag)• folgende Werbungskosten iHv €• folgende Sonderausgaben iHv €• folgende außergewöhnliche Belastung iHv €• etc.Ich beantrage daher deren Berücksichtigung.Antrag auf Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO*Gleichzeitig beantrage ich die Aussetzung der Einhebung in Höhe des strittigen Steuerbetrages von€ .........Datum, Unterschrift* Bundesabgabenordnung (BAO). Du solltest jedoch wissen, dass im Falle einer Abweisung derBerufung Zinsen für die Zeit der Aussetzung zu entrichten sind. Bist du dir daher nicht sicher, obdie Berufung zu einem Erfolg führen wird, stellst du diesen Antrag ganz einfach nicht.

Seite 19Studierendenjob und Steuern - DienstnehmerInnenIm Überblick• für eine Antragsveranlagung (= freiwilligeVeranlagung) kannst du dir 5Jahre Zeit lassen• eine Pflichtveranlagung ist spätestensbis 30. April (Einkommensteuererklärung)bzw. 30. September (Arbeitnehmerveranlagung)des Folgejahresdurchzuführen. Bist du durch einenSteuerberater vertreten, hast du auchlänger Zeit.3.2.2. SachbezugÜblicherweise wirst du als Dienstnehmer mitBargeld entlohnt. Darüber hinaus kann dieEntlohnung aber auch teilweise in Sachleistungenerfolgen. So eine Sachleistung nenntman Sachbezug. Einige Sachbezüge sind steuerfrei:• Weihnachtsgeschenke bis € 186• Betriebsausflüge bis € 365• Getränke am Arbeitsplatz• gelegentliche private Nutzung des Mobil-Telefons des ArbeitgebersAndere Sachbezüge sind hingegen steuerpflichtigund werden bereits durch die Lohnverrechnungdeines Arbeitgebers berücksichtigt:• Dienstauto monatlich iHv 0,75% bzw.1,5% der Anschaffungskosten maximalaber € 300 bzw € 600• Kfz-Abstellplatz bzw. Garagenplatz iHv €14,53• Zinsvorteil aus unverzinsten oder zu niedrigverzinsten Arbeitgeberdarlehen oderGehaltsvorschüsse, wenn diese einen Betragvon € 7.300 übersteigen (Zinssatz =3,5%)• kostenlose oder verbilligt zur Verfügunggestellte Dienstwohnung• Incentive-Reise3.2.3. Geltendmachen von WerbungskostenWerbungskosten sind Aufwendungen oderAusgaben, die beruflich veranlasst sind, d.h.die Aufwendungen oder Ausgaben müssen• objektiv im Zusammenhang mit deinernichtselbstständigen Tätigkeit stehen und• subjektiv zur Erwerbung, Sicherung oderErhaltung der Einnahmen geleistet werdenund• nicht unter ein steuerliches Abzugsverbotfallen.Dabei werden bestimmte Werbungskosten bereitsvon deinem Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzugautomatisch berücksichtigt, d.s. vorallem deine Beiträge zur Sozialversicherung,Kammerumlagen oder Wohnbauförderungsbeiträge.Auch die Pendlerpauschale kannbereits beim Arbeitgeber geltend gemacht werden,wenn du ihm eine Erklärung (Formular L

Seite 19Studierendenjob und Steuern - DienstnehmerInnenIm Überblick• für eine Antragsveranlagung (= freiwilligeVeranlagung) kannst du dir 5Jahre Zeit lassen• eine Pflichtveranlagung ist spätestensbis 30. April (Einkommensteuererklärung)bzw. 30. September (Arbeitnehmerveranlagung)des Folgejahresdurchzuführen. Bist du durch einenSteuerberater vertreten, hast du auchlänger Zeit.3.2.2. SachbezugÜblicherweise wirst du als Dienstnehmer mitBargeld entlohnt. Darüber hinaus kann dieEntlohnung aber auch teilweise in Sachleistungenerfolgen. So eine Sachleistung nenntman Sachbezug. Einige Sachbezüge sind steuerfrei:• Weihnachtsgeschenke bis € 186• Betriebsausflüge bis € 365• Getränke am Arbeitsplatz• gelegentliche private Nutzung des Mobil-Telefons des ArbeitgebersAndere Sachbezüge sind hingegen steuerpflichtigund werden bereits durch die Lohnverrechnungdeines Arbeitgebers berücksichtigt:• Dienstauto monatlich iHv 0,75% bzw.1,5% der Anschaffungskosten maximalaber € 300 bzw € 600• Kfz-Abstellplatz bzw. Garagenplatz iHv €14,53• Zinsvorteil aus unverzinsten oder zu niedrigverzinsten Arbeitgeberdarlehen oderGehaltsvorschüsse, wenn diese einen Betragvon € 7.300 übersteigen (Zinssatz =3,5%)• kostenlose oder verbilligt zur Verfügunggestellte Dienstwohnung• Incentive-Reise3.2.3. Geltendmachen von WerbungskostenWerbungskosten sind Aufwendungen oderAusgaben, die beruflich veranlasst sind, d.h.die Aufwendungen oder Ausgaben müssen• objektiv im Zusammenhang mit deinernichtselbstständigen Tätigkeit stehen und• subjektiv zur Erwerbung, Sicherung oderErhaltung der Einnahmen geleistet werdenund• nicht unter ein steuerliches Abzugsverbotfallen.Dabei werden bestimmte Werbungskosten bereitsvon deinem Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzugautomatisch berücksichtigt, d.s. vorallem deine Beiträge zur Sozialversicherung,Kammerumlagen oder Wohnbauförderungsbeiträge.Auch die Pendlerpauschale kannbereits beim Arbeitgeber geltend gemacht werden,wenn du ihm eine Erklärung (Formular L

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