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wegweiser - Österreichische HochschülerInnenschaft Linz - JKU

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Seite 17Studierendenjob und Steuern - DienstnehmerInnenKann es bei einer Arbeitnehmerveranlagungzu Vorauszahlungen kommen?Auch bei Lohnsteuerpflichtigen kann es – seltenaber doch – zu Vorauszahlungen kommen,wenn die letzte Steuernachzahlung mehr als€ 300 beträgt. In diesen Fällen treffen ausnahmsweise– wenn z.B. erstmals 2 Bezügenebeneinander anfallen – in einem Jahr dieNachzahlung für das vorangegangene Jahrmit der Vorauszahlung für das laufende Jahrzusammen. Die Vorauszahlung hat den Sinn,allfällige Nachzahlungen für das laufende Jahrzu vermeiden. Zu einer Nachzahlung bei zweioder mehreren Bezügen kommt es, da jederArbeitgeber nur die Lohnsteuer auf Grundlagedes mit ihm bestehenden Dienstverhältnissesberechnet, einbehält und an das Finanzamtabführt. Insgesamt ergibt sich dadurch eine zugeringe Lohnsteuer. Bei der Arbeitnehmerveranlagungwerden nun diese Bezüge zusammengerechnetund so besteuert, als würde nur einDienstverhältnis bestehen.Zuständiges FinanzamtZuständig für die Einreichung des Antragesauf Arbeitnehmerveranlagung (Formular L1)ist das Wohnsitzfinanzamt zum Zeitpunkt derAntragstellung.Werden Steuernachforderungen bzw. Steuergutschriftenverzinst?Ja! Ab 1. Oktober des jeweiligen Folgejahreswerden (Anspruchs)Zinsen in Höhe von 2 Prozentpunktenüber dem Basiszinssatz – das sindderzeit Zinsen in Höhe von 2,88% auf Basisder Steuernachforderung oder Steuergutschrift- berechnet. Betragen die Zinsen jedoch nichtmehr als € 50, so musst du im Falle einer Steuernachforderungkeine Zinsen bezahlen, erhältstaber im Falle einer Steuergutschrift auchkeine Zinsen vom Finanzamt ausbezahlt. Inder Praxis wird es daher nur in wenigen Fällenzu einer Verzinsung kommen.Berufung gegen einen SteuerbescheidNach Abgabe der Steuererklärung wird dieseim zuständigen Finanzamt bearbeitet. Daskann unterschiedlich lange – von wenigenWochen bis zu mehreren Monaten – dauern.Danach bekommst du deinen Einkommensteuerbescheidper Post zugesendet, aus dementweder eine Steuergutschrift oder eine Steuernachforderunghervorgeht. Solltest du mitdem Bescheid nicht einverstanden sein, da z.B.Werbungskosten nicht im vollen Ausmaß berücksichtigtwurden oder ein Fehler gemachtwurde, kannst du binnen eines Monats ab Zustellungdes Bescheides gegen diesen Berufungerheben. Diese ist gebührenfrei und schriftlich(am besten eingeschrieben) beim Finanzamteinzubringen.

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