wegweiser - Österreichische HochschülerInnenschaft Linz - JKU
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Studierendenjob und Steuern - DienstnehmerInnen Seite 16keine Lohnsteuer bezahlt hast und du Anspruchauf „Negativsteuer“ hast.Für eine solche Antragsveranlagung kannstdu dir bis zu 5 Jahre Zeit lassen. Das heißt,du kannst bis Jahresende 2009 noch sämtlicheVeranlagungen bis einschließlich dem Jahr2004 durchführen und damit nachholen.LBG TippDu brauchst den Erklärungen zur Durchführungeiner Arbeitnehmerveranlagungkeine Lohnzettel beilegen, da diese automatischvom Arbeitgeber dem Finanzamt übermitteltwerden.Was ist FINANZOnline?E-Government macht es möglich! Deine Arbeitnehmerveranlagungkannst du auch von zuHause aus via PC/Internet erledigen.Und so funktioniert es!Du meldest dich ganz einfach über FINAN-ZOnline im Internet unter www.bmf.gv.at an.Nach erfolgreicher Anmeldung wird dir dieZugangskennung (Teilnehmer ID, BenutzerID und PIN) mittels RSa-Brief binnen einerWoche übermittelt.Mit der Zugangskennung kannst du nun indas Programm FINANZOnline einsteigen.Du brauchst nun nur noch die vorgegebene Arbeitnehmerveranlagungsmaskeausfüllen. D.h.du trägst unter anderem deine für den Berufaufgewendeten Werbungskosten (z.B. Kostenfür Weiterbildung, Fachliteratur, Reisekosten)sowie Sonderausgaben in die Maske ein. Damitdu den Überblick nicht verlierst, kannst du dirjederzeit einen Kontrollausdruck über die erfasstenDaten anfertigen. Darüber hinaus hastdu bis zum Senden der Erklärung jederzeit dieMöglichkeit, die Eingaben abzuändern bzw. zuergänzen.Erklärung absendenAuf Knopfdruck berechnet das Programm, wiehoch deine Steuergutschrift oder Steuernachzahlungsein wird. Erst wenn du dir ganz sicherbist, dass du alle Daten vollständig und richtigerfasst hast, solltest du die Erklärung via Mausklickan das Finanzamt abschicken.LBG TippEs besteht die Möglichkeit, dass dir dasFinanzamt den Einkommensteuerbescheidauch elektronisch in deine DATABox zustellt.Wenn du nicht täglich in deine DA-TABox schaust, raten wir dir aber davonab. Lass dir den Bescheid wie bisher mitder Post in „Hardcopy“ zusenden. Damitist sichergestellt, dass du die Berufungsfrist,welche immer ab dem Tag der Zustellungzu Laufen beginnt, nicht so leicht übersehenkannst.
Seite 17Studierendenjob und Steuern - DienstnehmerInnenKann es bei einer Arbeitnehmerveranlagungzu Vorauszahlungen kommen?Auch bei Lohnsteuerpflichtigen kann es – seltenaber doch – zu Vorauszahlungen kommen,wenn die letzte Steuernachzahlung mehr als€ 300 beträgt. In diesen Fällen treffen ausnahmsweise– wenn z.B. erstmals 2 Bezügenebeneinander anfallen – in einem Jahr dieNachzahlung für das vorangegangene Jahrmit der Vorauszahlung für das laufende Jahrzusammen. Die Vorauszahlung hat den Sinn,allfällige Nachzahlungen für das laufende Jahrzu vermeiden. Zu einer Nachzahlung bei zweioder mehreren Bezügen kommt es, da jederArbeitgeber nur die Lohnsteuer auf Grundlagedes mit ihm bestehenden Dienstverhältnissesberechnet, einbehält und an das Finanzamtabführt. Insgesamt ergibt sich dadurch eine zugeringe Lohnsteuer. Bei der Arbeitnehmerveranlagungwerden nun diese Bezüge zusammengerechnetund so besteuert, als würde nur einDienstverhältnis bestehen.Zuständiges FinanzamtZuständig für die Einreichung des Antragesauf Arbeitnehmerveranlagung (Formular L1)ist das Wohnsitzfinanzamt zum Zeitpunkt derAntragstellung.Werden Steuernachforderungen bzw. Steuergutschriftenverzinst?Ja! Ab 1. Oktober des jeweiligen Folgejahreswerden (Anspruchs)Zinsen in Höhe von 2 Prozentpunktenüber dem Basiszinssatz – das sindderzeit Zinsen in Höhe von 2,88% auf Basisder Steuernachforderung oder Steuergutschrift- berechnet. Betragen die Zinsen jedoch nichtmehr als € 50, so musst du im Falle einer Steuernachforderungkeine Zinsen bezahlen, erhältstaber im Falle einer Steuergutschrift auchkeine Zinsen vom Finanzamt ausbezahlt. Inder Praxis wird es daher nur in wenigen Fällenzu einer Verzinsung kommen.Berufung gegen einen SteuerbescheidNach Abgabe der Steuererklärung wird dieseim zuständigen Finanzamt bearbeitet. Daskann unterschiedlich lange – von wenigenWochen bis zu mehreren Monaten – dauern.Danach bekommst du deinen Einkommensteuerbescheidper Post zugesendet, aus dementweder eine Steuergutschrift oder eine Steuernachforderunghervorgeht. Solltest du mitdem Bescheid nicht einverstanden sein, da z.B.Werbungskosten nicht im vollen Ausmaß berücksichtigtwurden oder ein Fehler gemachtwurde, kannst du binnen eines Monats ab Zustellungdes Bescheides gegen diesen Berufungerheben. Diese ist gebührenfrei und schriftlich(am besten eingeschrieben) beim Finanzamteinzubringen.
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