wegweiser - Österreichische HochschülerInnenschaft Linz - JKU
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Seite 13Studierendenjob und Steuern - DienstnehmerInnenAb welcher Einkommenshöhe beginnt dieSteuerpflicht?Ein Grundeinkommen (= Existenzminimum)bleibt bei jedermann steuerfrei. Es beträgt mindestens:• ab 2009 € 12.000 jährlich für Lohnsteuerpflichtige;das entspricht einem Jahresbruttogehalt(14x) von rund € 16.870 ab2009• ab 2009 € 11.000 jährlich für die Bezieheranderer EinkünfteNicht besteuertDie wichtigsten steuerfreien Leistungenund Bezüge sind:• Familienbeihilfe• Wochengeld und vergleichbare Bezügeaus der gesetzlichen Sozialversicherung• Karenzurlaubsgeld, Karenzurlaubshilfeund KinderbetreuungsgeldDaneben gibt es noch Leistungen, die zwargrundsätzlich steuerfrei sind, aber im Falleder Veranlagung die Steuer des übrigen Einkommensbeeinflussen. Man nennt dies denbesonderen Progressionsvorbehalt.Folgende Bezüge fallen darunter:• Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe• bestimmte Bezüge nach dem Heeresgebührengesetzund dem Zivildienstgesetz3.2 Einkünfte ausnichtselbstständiger ArbeitUnter Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeitfallen vor allem Bezüge und Vorteile auseinem bestehenden Dienstverhältnis, das sindLöhne und Gehälter sowie Firmenpensionenaber auch Sachbezüge (Firmen PKW, Waren,etc.) des Arbeitgebers.Die Steuer wird jeweils vom gesamten Einkommen(Löhne, Gehälter und Pensionen) desKalenderjahres berechnet, in dem du es erhaltenhast. Vereinfacht gesagt, bildet die Summealler Monatsgehälter dein Jahresgehalt und vondiesem wird die Steuer berechnet. Die Lohnsteuer,die dir pro Monat abgezogen wird, istalso nur ein aliquoter Anteil (1/12) der Jahressteuer.Wenn du aber nicht das gesamte Jahrarbeitest, z.B. als FerialpraktikantIn in denFerien, so wird dir vorerst aliquot soviel Steuerabgezogen, als ob du das gesamte Jahr arbeitenwürdest – und damit zuviel!! Das Jahreseinkommenist aber viel geringer und daher auchdie Steuerbelastung, da sich dein Gehalt aufalle 12 Monate verteilt.