wegweiser - Österreichische HochschülerInnenschaft Linz - JKU
wegweiser - Österreichische HochschülerInnenschaft Linz - JKU wegweiser - Österreichische HochschülerInnenschaft Linz - JKU
Studierendenjob und Steuern - DienstnehmerInnen Seite 123. Studierendenjob und Steuern - DienstnehmerInnen3.1. Was ist die Lohnsteuer?- Was ist die EinkommenssteuerDas Einkommensteuergesetz regelt die Besteuerungvon Dienstnehmern (Lohnsteuer undvon Unternehmern (Einkommensteuer).Lohnsteuer (Dienstnehmer, Dienstvertrag)ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen zahlenim Allgemeinen von ihrem unselbstständigenEinkommen bzw. ihren Pensionen Lohnsteuer.Die Lohnsteuer wird unmittelbar vomArbeitgeber einbehalten, nur der um Steuernund Sozialversicherungsbeiträge verminderteBetrag kommt zur Auszahlung (Nettogehalt).Arbeitest du unregelmäßig bei mehreren Arbeitgebernoder fallen zusätzliche Aufwendungenfür deine berufliche Tätigkeit an, diedir nicht zur Gänze vom Arbeitgeber ersetztwerden (Reisekosten, etc.), so hast du die Möglichkeitzu einer Arbeitnehmerveranlagung.Das bedeutet, du gibst dem Finanzamt diegesamten Einnahmen und Ausgaben bekanntund erhältst einen Einkommensteuerbescheid.Einkommensteuer (Unternehmer, Werkvertrag,Selbstständig)Selbstständige – UnternehmerInnen, aber auchVermieterInnen – bezahlen Einkommensteuer.Das Einkommen wird vom Steuerpflichtigenselbst ermittelt (Einnahmen abzüglich Betriebsausgaben,Sonderausgaben und außergewöhnlicheBelastungen) und dem Finanzamtin der Einkommensteuererklärung mitgeteilt.Der Steuertarif ist für die Lohnsteuer undEinkommensteuer gleich. Unterschiede gibtes in der Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens.So stehen Arbeitnehmern zusätzlicheAbsetzbeträge zu und beispielsweise dieSonderzahlungen wie Urlaubszuschuss (13.Gehalt) und Weihnachtsremuneration (14. Gehalt)sind nur mit 6% Lohnsteuer belastet.Die Lohnsteuer wird gleich vom Arbeitgebereinbehalten und an das Finanzamt abgeführt.Für die Einkommensteuer bist du selbst verantwortlich.Also Einnahmen und Ausgabenaufzeichnen, Steuervorauszahlungen leisten,Steuererklärungen ausfüllen und auf den Steuerbescheidwarten (Veranlagungsaufnahme).Jahre später kommt dann möglicherweise derSteuerprüfer. Das ist z.B. eventuell dann derFall, wenn du neben lohnsteuerpflichtigenEinkünften auch andere Einkünfte oder ausschließlichandere Einkünfte beziehst.Das können z.B. Einkünfte aus selbstständigerArbeit, Einkünfte aus einem Gewerbebetrieboder aus einem Werkvertrag sein.Eine Veranlagung bezieht auch die nichtselbstständigenEinkünfte mit ein, dabei wird dir dievom Arbeitgeber bereits einbehaltene Lohnsteuerauf deine Einkommensteuer angerechnet.
Seite 13Studierendenjob und Steuern - DienstnehmerInnenAb welcher Einkommenshöhe beginnt dieSteuerpflicht?Ein Grundeinkommen (= Existenzminimum)bleibt bei jedermann steuerfrei. Es beträgt mindestens:• ab 2009 € 12.000 jährlich für Lohnsteuerpflichtige;das entspricht einem Jahresbruttogehalt(14x) von rund € 16.870 ab2009• ab 2009 € 11.000 jährlich für die Bezieheranderer EinkünfteNicht besteuertDie wichtigsten steuerfreien Leistungenund Bezüge sind:• Familienbeihilfe• Wochengeld und vergleichbare Bezügeaus der gesetzlichen Sozialversicherung• Karenzurlaubsgeld, Karenzurlaubshilfeund KinderbetreuungsgeldDaneben gibt es noch Leistungen, die zwargrundsätzlich steuerfrei sind, aber im Falleder Veranlagung die Steuer des übrigen Einkommensbeeinflussen. Man nennt dies denbesonderen Progressionsvorbehalt.Folgende Bezüge fallen darunter:• Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe• bestimmte Bezüge nach dem Heeresgebührengesetzund dem Zivildienstgesetz3.2 Einkünfte ausnichtselbstständiger ArbeitUnter Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeitfallen vor allem Bezüge und Vorteile auseinem bestehenden Dienstverhältnis, das sindLöhne und Gehälter sowie Firmenpensionenaber auch Sachbezüge (Firmen PKW, Waren,etc.) des Arbeitgebers.Die Steuer wird jeweils vom gesamten Einkommen(Löhne, Gehälter und Pensionen) desKalenderjahres berechnet, in dem du es erhaltenhast. Vereinfacht gesagt, bildet die Summealler Monatsgehälter dein Jahresgehalt und vondiesem wird die Steuer berechnet. Die Lohnsteuer,die dir pro Monat abgezogen wird, istalso nur ein aliquoter Anteil (1/12) der Jahressteuer.Wenn du aber nicht das gesamte Jahrarbeitest, z.B. als FerialpraktikantIn in denFerien, so wird dir vorerst aliquot soviel Steuerabgezogen, als ob du das gesamte Jahr arbeitenwürdest – und damit zuviel!! Das Jahreseinkommenist aber viel geringer und daher auchdie Steuerbelastung, da sich dein Gehalt aufalle 12 Monate verteilt.
- Seite 1 und 2: Stand Juni 2009Die Hilfe für Studi
- Seite 3 und 4: SteuerleitfadenInfos und mehr für
- Seite 5 und 6: Seite 5Inhalt77 7. Studierendenjob
- Seite 7 und 8: Seite 7InhaltFlorian Humer & Carina
- Seite 9: Seite 9Die 10 besten Tipps für Stu
- Seite 16 und 17: Studierendenjob und Steuern - Diens
- Seite 18 und 19: Studierendenjob und Steuern - Diens
- Seite 20 und 21: Studierendenjob und Steuern - Diens
- Seite 22 und 23: Studierendenjob und Steuern - Diens
- Seite 24 und 25: Studierendenjob und Steuern - Diens
- Seite 26: Studierendenjob und Steuern - Diens
- Seite 29 und 30: Seite 29Studierendenjob und Steuern
- Seite 31 und 32: Seite 31Studierendenjob und Steuern
- Seite 33 und 34: Seite 33Studierendenjob und Steuern
- Seite 35 und 36: Seite 35Studierendenjob und Steuern
- Seite 37 und 38: Seite 37Studierendenjob und Steuern
- Seite 39 und 40: Seite 39Jungunternehmen und Steuern
- Seite 41 und 42: Seite 41Jungunternehmen und Steuern
- Seite 43 und 44: Seite 43Jungunternehmen und Steuern
- Seite 45 und 46: Seite 45Jungunternehmen und Steuern
- Seite 47 und 48: Seite 47Jungunternehmen und Steuern
- Seite 49 und 50: Seite 49Jungunternehmen und Steuern
- Seite 51 und 52: Seite 51Jungunternehmen und Steuern
- Seite 53: Seite 53Jungunternehmen und Steuern
- Seite 58 und 59: Studierende und gewerbliche Tätigk
Studierendenjob und Steuern - DienstnehmerInnen Seite 123. Studierendenjob und Steuern - DienstnehmerInnen3.1. Was ist die Lohnsteuer?- Was ist die EinkommenssteuerDas Einkommensteuergesetz regelt die Besteuerungvon Dienstnehmern (Lohnsteuer undvon Unternehmern (Einkommensteuer).Lohnsteuer (Dienstnehmer, Dienstvertrag)ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen zahlenim Allgemeinen von ihrem unselbstständigenEinkommen bzw. ihren Pensionen Lohnsteuer.Die Lohnsteuer wird unmittelbar vomArbeitgeber einbehalten, nur der um Steuernund Sozialversicherungsbeiträge verminderteBetrag kommt zur Auszahlung (Nettogehalt).Arbeitest du unregelmäßig bei mehreren Arbeitgebernoder fallen zusätzliche Aufwendungenfür deine berufliche Tätigkeit an, diedir nicht zur Gänze vom Arbeitgeber ersetztwerden (Reisekosten, etc.), so hast du die Möglichkeitzu einer Arbeitnehmerveranlagung.Das bedeutet, du gibst dem Finanzamt diegesamten Einnahmen und Ausgaben bekanntund erhältst einen Einkommensteuerbescheid.Einkommensteuer (Unternehmer, Werkvertrag,Selbstständig)Selbstständige – UnternehmerInnen, aber auchVermieterInnen – bezahlen Einkommensteuer.Das Einkommen wird vom Steuerpflichtigenselbst ermittelt (Einnahmen abzüglich Betriebsausgaben,Sonderausgaben und außergewöhnlicheBelastungen) und dem Finanzamtin der Einkommensteuererklärung mitgeteilt.Der Steuertarif ist für die Lohnsteuer undEinkommensteuer gleich. Unterschiede gibtes in der Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens.So stehen Arbeitnehmern zusätzlicheAbsetzbeträge zu und beispielsweise dieSonderzahlungen wie Urlaubszuschuss (13.Gehalt) und Weihnachtsremuneration (14. Gehalt)sind nur mit 6% Lohnsteuer belastet.Die Lohnsteuer wird gleich vom Arbeitgebereinbehalten und an das Finanzamt abgeführt.Für die Einkommensteuer bist du selbst verantwortlich.Also Einnahmen und Ausgabenaufzeichnen, Steuervorauszahlungen leisten,Steuererklärungen ausfüllen und auf den Steuerbescheidwarten (Veranlagungsaufnahme).Jahre später kommt dann möglicherweise derSteuerprüfer. Das ist z.B. eventuell dann derFall, wenn du neben lohnsteuerpflichtigenEinkünften auch andere Einkünfte oder ausschließlichandere Einkünfte beziehst.Das können z.B. Einkünfte aus selbstständigerArbeit, Einkünfte aus einem Gewerbebetrieboder aus einem Werkvertrag sein.Eine Veranlagung bezieht auch die nichtselbstständigenEinkünfte mit ein, dabei wird dir dievom Arbeitgeber bereits einbehaltene Lohnsteuerauf deine Einkommensteuer angerechnet.