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Schönheitsoperationen - BMELV

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kammern muss von den zuständigen Landesministerien gegengezeichnet werden,<br />

um rechtswirksam zu werden.<br />

Die umgangssprachlichen Begriffe „Schönheitschirurgie“ und „Schönheitschirurg“<br />

sind im ärztlichen Berufsrecht nicht zu finden. Vorzugsweise wird hier von ästhetischer/kosmetischer<br />

Chirurgie und ästhetischen/kosmetischen Operationen gesprochen.<br />

Die im Zuge der Entwicklung zu beobachtende Ausdifferenzierung von chirurgischen<br />

Disziplinen gerade im Hinblick auf die speziellen Anforderungen der plastischen und<br />

ästhetischen Operation erfordert zwangsläufig auch die Ausdifferenzierung der<br />

Fachbezeichnungen und Fähigkeiten der Fachärzte.<br />

Es sei hier nochmals angemerkt, dass es die Berufsbezeichnung „Facharzt für Plastische<br />

Chirurgie“ in Deutschland seit 1992 gibt.<br />

Die verschiedenen Fachgesellschaften (DGPRÄC, VDÄPC, DGMKG) betonen seit<br />

langem, dass die Durchführung von ästhetischen Operationen eine besondere Erfahrung<br />

und Spezialisierung der Chirurgen erfordert. 84 Dies muss sich auch in der Ausbildung<br />

der Fachärzte niederschlagen.<br />

Kümpel (2003:136) beschreibt das Defizit bei der Ausbildung von Plastischen Chirurgen<br />

wie folgt:<br />

„So verlangt z.B. die Weiterbildung zum Plastischen Chirurgen vom Arzt keine Nasenkorrekturen,<br />

keine Ohrkorrekturen, keine Lidkorrekturen und kein Facelift. Keine<br />

Weiterbildungsordnung schreibt dem HNO-Chirurgen das Erlernen von Faceliftings,<br />

Fettabsaugungen oder Faltenunterspritzungen vor. Insgesamt werden die rein ästhetischen<br />

Operationen an den deutschen Krankenhäusern nicht nur nicht erlernt, sie<br />

stehen auch nirgends in einem Operationskatalog als verbindlich zu beherrschende<br />

Eingriffe.“<br />

Der Präsident des 53. Kongresses der DGMKG, Prof. Heinz Gerhard Bull, formulierte<br />

im Juni 2003 im Krefeld die folgenden Forderungen:<br />

„Wir brauchen dringend qualitätssichernde Maßnahmen in der ästhetischen Gesichtschirurgie,<br />

eine bessere Ausbildung sowie Leitlinien.“ 85<br />

Bei Fatemi und Brück (2004:41) ist zu lesen:<br />

„So ist ein Facharzt für Plastische Chirurgie zwar theoretisch für viele operative Eingriffe<br />

am Körper qualifiziert, er lernt jedoch in seiner Ausbildung in keiner Weise automatisch,<br />

wie ein Facelift oder eine ästhetische Lidkorrektur durchzuführen sind.“<br />

Diese Defizite und die Sorge um das Anwachsen gewerblicher Angebote veranlasste<br />

einzelne Fachgesellschaften initiativ zu werden. Auf dem 107. Deutschen Ärztetag<br />

vom 18.-21. Mai 2004 in Bremen gab es deshalb eine Beschlussvorlage zur Änderung<br />

der Facharztbezeichnung und der damit verbundenen Weiterbildungsordnung.<br />

„Beschlussprotokoll des 107. Deutschen Ärztetages; Der Antrag von Dr. Lutz und<br />

Prof. Dr. Lob (Drucksache IV-20) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der<br />

Bundesärztekammer überwiesen: Die Facharztbezeichnung „Facharzt für Plastische<br />

Chirurgie" wird in „Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie" geändert.<br />

84 www.DGPRÄC.de; Pressemiteilung der DGMKG/AWMF 18.06.03<br />

85 PM zum 53. Jahreskongress der DGMKG 2003<br />

Dieter Korczak GP Forschungsgruppe Bericht <strong>Schönheitsoperationen</strong> 99

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