Schönheitsoperationen - BMELV
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12. Bedenklich ist, dass bei ca. 17% der Patienten/innen das Risiko einer<br />
Körperbildstörung ermittelt wurde.<br />
13. Patienten und Patientinnen, die im Rahmen unserer Patientenbefragung befragt<br />
wurden, sind mit der Durchführung und den Ergebnissen der bei ihnen durchgeführten<br />
ästhetischen Operation mit großer Mehrheit zufrieden, Komplikationen<br />
und strittige Fälle werden sehr selten angegeben.<br />
14. Auch die Schlichtungsstelle der Ärztekammer Nordrhein berichtet von einer geringen<br />
Inzidenz strittiger Fälle bei der Durchführung ästhetisch-plastischer Eingriffe.<br />
15. Obwohl sich Patienten/innen subjektiv von ihren Operateuren in der Regel gut<br />
und ausreichend informiert fühlen, ist eine Angebotstransparenz bei der Fülle<br />
der unterschiedlichen Informationen und Informationsquellen objektiv betrachtet<br />
nicht gegeben. Es scheint daher ratsam, dass das Bundesministerium für<br />
Verbraucherschutz, eventuell in Zusammenarbeit mit den Ärztekammern, eine<br />
Plattform (z.B. auf der Homepage des <strong>BMELV</strong>) zur Verfügung stellt, von der<br />
zentral Informationen von VerbraucherInnen und PatientInnen abgerufen werden<br />
können. Dort sollten bundesweit Arztadressen, durchschnittliche Kosten der<br />
einzelnen Operationen, Risiken, die mit einer ästhetischen Operation verbunden<br />
sein können und Hinweise zur richtigen Arztwahl zu finden sein.<br />
16. Die Entwicklung des Marktes für „Schönheitschirurgie“ in anderen europäischen<br />
und transatlantischen Ländern sollte kontinuierlich beobachtet und ausgewertet<br />
werden, um mögliche Entwicklungen in Deutschland abschätzen zu können und<br />
protektiv im Sinne der Patienten und ggf. zur Sicherung hoher Qualitätsstandards<br />
seitens der Anbieter agieren zu können.<br />
17. Der Vollzug und die Umsetzung des Heilmittelwerbegesetzes sollte engmaschig<br />
überwacht und kontrolliert werden.<br />
18. Die Anwendung ästhetischer Eingriffe wie das Einspritzen von Faltenfillern oder<br />
die Anwendung von Lasern sollte den medizinischen Heilberufen vorbehalten<br />
bleiben. Entsprechende Gewerbekontrollregularien und die Entwicklung entsprechender<br />
Richtlinien für die Anwendung insbesondere der Lasermedizin<br />
werden deshalb empfohlen.<br />
Dieter Korczak GP Forschungsgruppe 2007 Bericht <strong>Schönheitsoperationen</strong> 116