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Schönheitsoperationen - BMELV

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12. Bedenklich ist, dass bei ca. 17% der Patienten/innen das Risiko einer<br />

Körperbildstörung ermittelt wurde.<br />

13. Patienten und Patientinnen, die im Rahmen unserer Patientenbefragung befragt<br />

wurden, sind mit der Durchführung und den Ergebnissen der bei ihnen durchgeführten<br />

ästhetischen Operation mit großer Mehrheit zufrieden, Komplikationen<br />

und strittige Fälle werden sehr selten angegeben.<br />

14. Auch die Schlichtungsstelle der Ärztekammer Nordrhein berichtet von einer geringen<br />

Inzidenz strittiger Fälle bei der Durchführung ästhetisch-plastischer Eingriffe.<br />

15. Obwohl sich Patienten/innen subjektiv von ihren Operateuren in der Regel gut<br />

und ausreichend informiert fühlen, ist eine Angebotstransparenz bei der Fülle<br />

der unterschiedlichen Informationen und Informationsquellen objektiv betrachtet<br />

nicht gegeben. Es scheint daher ratsam, dass das Bundesministerium für<br />

Verbraucherschutz, eventuell in Zusammenarbeit mit den Ärztekammern, eine<br />

Plattform (z.B. auf der Homepage des <strong>BMELV</strong>) zur Verfügung stellt, von der<br />

zentral Informationen von VerbraucherInnen und PatientInnen abgerufen werden<br />

können. Dort sollten bundesweit Arztadressen, durchschnittliche Kosten der<br />

einzelnen Operationen, Risiken, die mit einer ästhetischen Operation verbunden<br />

sein können und Hinweise zur richtigen Arztwahl zu finden sein.<br />

16. Die Entwicklung des Marktes für „Schönheitschirurgie“ in anderen europäischen<br />

und transatlantischen Ländern sollte kontinuierlich beobachtet und ausgewertet<br />

werden, um mögliche Entwicklungen in Deutschland abschätzen zu können und<br />

protektiv im Sinne der Patienten und ggf. zur Sicherung hoher Qualitätsstandards<br />

seitens der Anbieter agieren zu können.<br />

17. Der Vollzug und die Umsetzung des Heilmittelwerbegesetzes sollte engmaschig<br />

überwacht und kontrolliert werden.<br />

18. Die Anwendung ästhetischer Eingriffe wie das Einspritzen von Faltenfillern oder<br />

die Anwendung von Lasern sollte den medizinischen Heilberufen vorbehalten<br />

bleiben. Entsprechende Gewerbekontrollregularien und die Entwicklung entsprechender<br />

Richtlinien für die Anwendung insbesondere der Lasermedizin<br />

werden deshalb empfohlen.<br />

Dieter Korczak GP Forschungsgruppe 2007 Bericht <strong>Schönheitsoperationen</strong> 116

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