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Schönheitsoperationen - BMELV

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3. Mit Besorgnis ist jedoch hervorzuheben, dass vor allem die Gruppe der 20-<br />

29jährigen Frauen die höchste Rate bei Brustvergrößerungen aufweist, vor allem<br />

in Anbetracht der Tatsache, dass Brustimplantate nach 10 bis 15 Jahren<br />

erneuert werden sollten/müssen, scheint damit eine lebenslange „Operationslaufbahn“<br />

vorgegeben zu sein.´<br />

4. In Deutschland gibt es eine erstaunliche hohe Anzahl von gewerblich organisierten<br />

Anbietern; sei es, dass sich Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie<br />

und/oder Ärzte anderer Fachdisziplinen gewerblich organisieren, sei es,<br />

dass sich durch gewerbliche Klinikketten ein Markt etabliert.<br />

5. Die Kosten für die sehr unterschiedlichen ästhetischen Operationen betragen in<br />

unserer Patientenstichprobe zwischen 1.000 EUR und 12.000 EUR. Durchschnittlich<br />

werden von Frauen 3.400 Euro und von Männern 3.000 Euro aufgewendet.<br />

Nach unseren Berechnungen lässt dies auf einen Gesamtmarkt von<br />

rund 700 Millionen EUR schließen.<br />

6. Die Kosten für einen ästhetischen Eingriff werden überwiegend aus dem laufenden<br />

Einkommen oder Vermögen der Patienten bezahlt oder vorher angespart.<br />

Obwohl eine massive Werbung für die Inanspruchnahme von Ratenkreditangeboten<br />

zu beobachten ist, werden diese Angebote zur Finanzierung von<br />

ästhetischen Operationen eher selten angenommen.<br />

7. Ästhetische Operationen werden nicht nur von Plastischen und Ästhetischen<br />

Chirurgen, sondern in erheblichem Umfang auch von Fachärzten anderer Fachdisziplinen<br />

durchgeführt.<br />

8. Die Weiterbildungs- und Qualifizierungsordnungen und -angebote sind mit relativ<br />

vergleichbarem Inhalt von den Landesärztekammern vorgesehen, in den<br />

Bundesländern aber unterschiedlich umgesetzt.<br />

9. Die Kontrolle der auf dem Gebiet der ästhetischen Operationen tätigen Ärzte<br />

wird, je nach Art des Angebotes der Leistung, von Ärztekammern und/oder von<br />

Gewerbeaufsichtsämtern vorgenommen und ist daraus resultierend wahrscheinlich<br />

von unterschiedlicher Qualität.<br />

10. Es besteht kein Anlass, die Bezeichnung „Facharzt für Schönheitschirurgie“ einzuführen.<br />

Es gibt eine konsistente Rechtssprechung vom BGH, OLG, Bundessozial-<br />

und Finanzgerichten zur Durchführung ästhetischer Operationen.<br />

11. Die Beweggründe, sich für die Durchführung einer ästhetischen Operation zu<br />

entscheiden, haben nach den Ergebnissen der Patientenbefragung häufig sowohl<br />

eine medizinische wie eine ästhetische Komponente. Medizinische Indikationen<br />

sind vor allem bei Ohrkorrekturen, Brustverkleinerungen, Brustaufbau<br />

nach Tumoroperation und Bauchdeckenstraffungen zu beobachten. Der psychosoziale<br />

und ästhetische Hintergrund, der zu ästhetischen Operationen führt,<br />

lässt sich aufgrund der Patientenbefragung in sechs verschiedene Faktoren<br />

aufgliedern: Scham, Selbstzweifel, Körperkontrolle, Narzissmus, Anti-Aging und<br />

soziale Akzeptanz.<br />

Dieter Korczak GP Forschungsgruppe 2007 Bericht <strong>Schönheitsoperationen</strong> 115

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