Schönheitsoperationen - BMELV
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3. Mit Besorgnis ist jedoch hervorzuheben, dass vor allem die Gruppe der 20-<br />
29jährigen Frauen die höchste Rate bei Brustvergrößerungen aufweist, vor allem<br />
in Anbetracht der Tatsache, dass Brustimplantate nach 10 bis 15 Jahren<br />
erneuert werden sollten/müssen, scheint damit eine lebenslange „Operationslaufbahn“<br />
vorgegeben zu sein.´<br />
4. In Deutschland gibt es eine erstaunliche hohe Anzahl von gewerblich organisierten<br />
Anbietern; sei es, dass sich Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie<br />
und/oder Ärzte anderer Fachdisziplinen gewerblich organisieren, sei es,<br />
dass sich durch gewerbliche Klinikketten ein Markt etabliert.<br />
5. Die Kosten für die sehr unterschiedlichen ästhetischen Operationen betragen in<br />
unserer Patientenstichprobe zwischen 1.000 EUR und 12.000 EUR. Durchschnittlich<br />
werden von Frauen 3.400 Euro und von Männern 3.000 Euro aufgewendet.<br />
Nach unseren Berechnungen lässt dies auf einen Gesamtmarkt von<br />
rund 700 Millionen EUR schließen.<br />
6. Die Kosten für einen ästhetischen Eingriff werden überwiegend aus dem laufenden<br />
Einkommen oder Vermögen der Patienten bezahlt oder vorher angespart.<br />
Obwohl eine massive Werbung für die Inanspruchnahme von Ratenkreditangeboten<br />
zu beobachten ist, werden diese Angebote zur Finanzierung von<br />
ästhetischen Operationen eher selten angenommen.<br />
7. Ästhetische Operationen werden nicht nur von Plastischen und Ästhetischen<br />
Chirurgen, sondern in erheblichem Umfang auch von Fachärzten anderer Fachdisziplinen<br />
durchgeführt.<br />
8. Die Weiterbildungs- und Qualifizierungsordnungen und -angebote sind mit relativ<br />
vergleichbarem Inhalt von den Landesärztekammern vorgesehen, in den<br />
Bundesländern aber unterschiedlich umgesetzt.<br />
9. Die Kontrolle der auf dem Gebiet der ästhetischen Operationen tätigen Ärzte<br />
wird, je nach Art des Angebotes der Leistung, von Ärztekammern und/oder von<br />
Gewerbeaufsichtsämtern vorgenommen und ist daraus resultierend wahrscheinlich<br />
von unterschiedlicher Qualität.<br />
10. Es besteht kein Anlass, die Bezeichnung „Facharzt für Schönheitschirurgie“ einzuführen.<br />
Es gibt eine konsistente Rechtssprechung vom BGH, OLG, Bundessozial-<br />
und Finanzgerichten zur Durchführung ästhetischer Operationen.<br />
11. Die Beweggründe, sich für die Durchführung einer ästhetischen Operation zu<br />
entscheiden, haben nach den Ergebnissen der Patientenbefragung häufig sowohl<br />
eine medizinische wie eine ästhetische Komponente. Medizinische Indikationen<br />
sind vor allem bei Ohrkorrekturen, Brustverkleinerungen, Brustaufbau<br />
nach Tumoroperation und Bauchdeckenstraffungen zu beobachten. Der psychosoziale<br />
und ästhetische Hintergrund, der zu ästhetischen Operationen führt,<br />
lässt sich aufgrund der Patientenbefragung in sechs verschiedene Faktoren<br />
aufgliedern: Scham, Selbstzweifel, Körperkontrolle, Narzissmus, Anti-Aging und<br />
soziale Akzeptanz.<br />
Dieter Korczak GP Forschungsgruppe 2007 Bericht <strong>Schönheitsoperationen</strong> 115