Schönheitsoperationen - BMELV
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• Heilmittelwerbegesetz<br />
Das im April 2006 in Kraft getretene HWG wird hinsichtlich des Verzichtes auf Vorher-Nachher-Darstellungen<br />
weitgehend berücksichtigt. Es konnten aber auch eine<br />
Reihe von Umgehungsstrategien festgestellt werden. Es dürfte deshalb ratsam sein,<br />
die Einhaltung des HWG stärker zu kontrollieren.<br />
• Facharzt für „Schönheitschirurgie“<br />
Es besteht keine Notwendigkeit, ein Verfahren zur Etablierung eines Facharztes für<br />
„Schönheitschirurgie“ einzuleiten, da die WBO der Landesärztekammern eine ausreichende<br />
Qualifizierung der Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie sowie<br />
der HNO-Ärzte und MKG-Chirurgen für Plastische und Ästhetische Operationen gewährleisten.<br />
• Ressortabstimmung<br />
Da der Bereich der ästhetischen Operationen sowohl den Verbraucherschutz wie das<br />
Aufgabengebiet der Bundesärztekammer und Landesärztekammern berührt, dürfte<br />
eine gegenseitige Abstimmung der Maßnahmen sinnvoll sein.<br />
Dieter Korczak GP Forschungsgruppe Bericht <strong>Schönheitsoperationen</strong> 113