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Schönheitsoperationen - BMELV

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• Heilmittelwerbegesetz<br />

Das im April 2006 in Kraft getretene HWG wird hinsichtlich des Verzichtes auf Vorher-Nachher-Darstellungen<br />

weitgehend berücksichtigt. Es konnten aber auch eine<br />

Reihe von Umgehungsstrategien festgestellt werden. Es dürfte deshalb ratsam sein,<br />

die Einhaltung des HWG stärker zu kontrollieren.<br />

• Facharzt für „Schönheitschirurgie“<br />

Es besteht keine Notwendigkeit, ein Verfahren zur Etablierung eines Facharztes für<br />

„Schönheitschirurgie“ einzuleiten, da die WBO der Landesärztekammern eine ausreichende<br />

Qualifizierung der Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie sowie<br />

der HNO-Ärzte und MKG-Chirurgen für Plastische und Ästhetische Operationen gewährleisten.<br />

• Ressortabstimmung<br />

Da der Bereich der ästhetischen Operationen sowohl den Verbraucherschutz wie das<br />

Aufgabengebiet der Bundesärztekammer und Landesärztekammern berührt, dürfte<br />

eine gegenseitige Abstimmung der Maßnahmen sinnvoll sein.<br />

Dieter Korczak GP Forschungsgruppe Bericht <strong>Schönheitsoperationen</strong> 113

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