Schönheitsoperationen - BMELV
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Um die Transparenz zu gewährleisten, die Orientierung der Bürgerinnen und Bürger<br />
zu erleichtern und letztlich deren Sicherheit zu erhöhen, hat zum Beispiel die Landesärztekammer<br />
NRW zum Thema „Schönheitschirurgie“ allgemeine Informationen<br />
ins Netz gestellt. 94 In diesem Papier wird auf die Notwendigkeit der vorherigen Prüfung<br />
des Anbieters einer Leistung hingewiesen um haftungsrechtliche Konsequenzen<br />
zu minimieren. Besonders wird die Aufklärungspflicht über Risiken herausgestellt, die<br />
Pflicht zur Dokumentation und die Art und Weise der Werbung für die angebotene<br />
Leistung.<br />
Die Fachgesellschaften bemühen sich ebenfalls um Transparenz und bieten auf ihren<br />
Webseiten Informationen zu den zu empfehlenden Ärzten und Kliniken und weisen<br />
gleichzeitig darauf hin, an wen sich geschädigte Patienten wenden können. 95<br />
7.5 Auswirkung der Änderung des Heilmittelwerbegesetzes auf den Markt<br />
der „Schönheitschirurgie“<br />
Mit dem Heilmittelwerbegesetzt soll regulierend auf aggressive und unrealistische<br />
Werbung für „<strong>Schönheitsoperationen</strong>“ eingegriffen werden.<br />
Die Auswirkung der Änderung des Heilmittelwerbegesetzes (HMWG) auf den Markt<br />
der „Schönheitschirurgie“ ist aufgrund der Kürze der Laufzeit im Rahmen unseres<br />
Forschungsprojektes nicht überprüfbar oder quantifizierbar. Erste Aussagen können<br />
nur zur Art und Weise der Umsetzung des HMWG beim werblichen Auftritt getroffen<br />
werden.<br />
Es ist laut HMWG zum Beispiel verboten, sich im weißen Kittel ablichten zu lassen<br />
und mit Fotos von Gesprächen mit Patienten zu werben. Weiterhin ist es zu unterlassen,<br />
Vorher-Nachher-Vergleiche zu zeigen sowie unrealistische Operationsergebnisse<br />
anzubieten.<br />
Bei einer nicht repräsentativen Stichprobe der Internet-Auftritte von ästhetisch tätigen<br />
Operateuren aus unserem Adressensatz konnte festgestellt werden, dass zwar Vorher-Nachher-Fotos<br />
von Patienten/innen in der Regel nicht mehr präsentiert werden,<br />
aber dass es eine Reihe von Umgehungsmaßnahmen des Verbots gibt. So wird beispielsweise<br />
interessierten Besuchern der Webseiten von ästhetisch tätigen Operateuren<br />
ein Link zu ausländischen Webseiten angeboten, auf denen dann Vorher-<br />
Nachher-Vergleiche eingesehen werden können. Des Weiteren wird offeriert, sich als<br />
potentieller Kunde registrieren zu lassen, um dann in einem geschützten Bereich<br />
Einsicht in Vorher-Nachher-Vergleiche zu bekommen. In vielen Fällen wird auch auf<br />
den Webseiten hingewiesen, dass beim Beratungsgespräch Vorher-Nachher-<br />
Vergleiche präsentiert werden können.<br />
Abschließend kann festgestellt werden, dass seitens des Berufsrechtes, der staatlich<br />
konzessionierten Krankenanstalten und der wissenschaftlichen Fachgesellschaften<br />
die Voraussetzungen für eine hohe Qualität und damit Sicherheit bei ästhetischen<br />
Operationen gegeben sind.<br />
94 Der vollständige Text befindet sich in der Anlage<br />
95 www.DGPRÄC.de<br />
Dieter Korczak GP Forschungsgruppe Bericht <strong>Schönheitsoperationen</strong> 109