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Schönheitsoperationen - BMELV

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7.3 Durchführung von „<strong>Schönheitsoperationen</strong>“ ambulant/ stationär<br />

Ästhetische OP werden sowohl ambulant als auch stationär durchgeführt, dies hängt<br />

unter anderem vom Umfang und dem Schweregrad des Eingriffs oder der Behandlung<br />

ab. Für die Durchführung von ästhetischen Operationen sind organisatorische,<br />

technische und räumliche Voraussetzungen zu erfüllen. Staatlich konzessionierte<br />

Krankenanstalten (Krankenhäuser, Kliniken, Praxen etc.) erfüllen diese Anforderungen;<br />

die Zulassung obliegt den Ländern.<br />

Es gibt jedoch eine erhebliche Anzahl gewerblich organisierter Anbieter, die mit<br />

phantasievollen Firmennamen oder als Institut auftreten und beispielsweise als<br />

GmbH&Co.KG organisiert sind. Diese Einrichtungen bieten gewerblich Heilbehandlungen<br />

an und unterliegen nicht den Bestimmungen der konzessionierten Krankenanstalten<br />

sondern dem Gewerberecht, es wirken andere Marktzugangskriterien als<br />

dies für Kliniken, Praxen und Krankenhäuser gefordert wird. Gewerbebetriebe und<br />

die dort Tätigen unterliegen ebenfalls nicht der Aufsicht der Ärztekammern (s.u.).<br />

7.4 Transparenz, Kontrolle und Überwachung<br />

Die Länder sind neben der Überwachung der Einhaltung des ärztlichen Berufsrechts<br />

auch für die Beachtung medizinischer Standards sowie die Zulassung und Überwachung<br />

von ärztlichen Einrichtungen, sei es ambulanter oder stationärer Art zuständig.<br />

Die Länder haben die Zuständigkeit für die o.g. Aufgaben in Gesundheits- und Gewerbeaufsichtsämtern<br />

angesiedelt und den Landesärztekammern die Ausgestaltung<br />

des Berufsrechtes als Teil der Selbstverwaltung im Gesundheitssystem übertragen.<br />

Wie o.g. unterliegen die staatlich konzessionierten Krankenanstalten der Zulassung<br />

und Kontrolle der Länder.<br />

Um die Qualität der Krankenhäuser zu messen und vergleichen zu können, wurde<br />

von der Selbstverwaltung die Bundesgeschäftsstelle für Qualitätssicherung (BQS)<br />

und das Institut für Entgelte im Krankenhaus (InEK) errichtet.<br />

Prof. Dr. M.-J. Polonius (GBA) beschreibt die Zielsetzung der BQS im Juli 2005 wie<br />

folgt: „Die externe Qualitätssicherung soll der Verbesserung der Krankenhausbehandlung<br />

und der Information und Orientierung der Patienten dienen.“ 92 Die BQS<br />

erfasst mittels eines Panels von Indikatoren die Qualität der einzelnen Krankenhäuser<br />

und der jeweils dort durchgeführten Eingriffe. Daraus ergibt sich ein Ranking der<br />

Krankenhäuser selbst, aber auch ein Ranking bezogen auf die jeweils durchgeführte<br />

Intervention. Die Ergebnisse werden seit dem Jahr 2000 unter anderem in Jahresberichten<br />

publiziert. Das bedeutet, auf Grund dieser Information kann die beste Einrichtung<br />

für eine konkret geplante medizinische Intervention ermittelt werden. Weiterhin<br />

werden dadurch Wettbewerbsanreize geschaffen.<br />

Die Qualität von ästhetischen Operationen ist bisher nicht in den Berichten und Publikationen<br />

untersucht und/oder verglichen worden. Dies liegt möglicherweise auch<br />

daran, dass ästhetische Operationen, die (meist) nicht medizinisch indiziert sind, in<br />

92 Vorwort zum BQS-Report 2004<br />

Dieter Korczak GP Forschungsgruppe Bericht <strong>Schönheitsoperationen</strong> 107

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