Schönheitsoperationen - BMELV
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7.3 Durchführung von „<strong>Schönheitsoperationen</strong>“ ambulant/ stationär<br />
Ästhetische OP werden sowohl ambulant als auch stationär durchgeführt, dies hängt<br />
unter anderem vom Umfang und dem Schweregrad des Eingriffs oder der Behandlung<br />
ab. Für die Durchführung von ästhetischen Operationen sind organisatorische,<br />
technische und räumliche Voraussetzungen zu erfüllen. Staatlich konzessionierte<br />
Krankenanstalten (Krankenhäuser, Kliniken, Praxen etc.) erfüllen diese Anforderungen;<br />
die Zulassung obliegt den Ländern.<br />
Es gibt jedoch eine erhebliche Anzahl gewerblich organisierter Anbieter, die mit<br />
phantasievollen Firmennamen oder als Institut auftreten und beispielsweise als<br />
GmbH&Co.KG organisiert sind. Diese Einrichtungen bieten gewerblich Heilbehandlungen<br />
an und unterliegen nicht den Bestimmungen der konzessionierten Krankenanstalten<br />
sondern dem Gewerberecht, es wirken andere Marktzugangskriterien als<br />
dies für Kliniken, Praxen und Krankenhäuser gefordert wird. Gewerbebetriebe und<br />
die dort Tätigen unterliegen ebenfalls nicht der Aufsicht der Ärztekammern (s.u.).<br />
7.4 Transparenz, Kontrolle und Überwachung<br />
Die Länder sind neben der Überwachung der Einhaltung des ärztlichen Berufsrechts<br />
auch für die Beachtung medizinischer Standards sowie die Zulassung und Überwachung<br />
von ärztlichen Einrichtungen, sei es ambulanter oder stationärer Art zuständig.<br />
Die Länder haben die Zuständigkeit für die o.g. Aufgaben in Gesundheits- und Gewerbeaufsichtsämtern<br />
angesiedelt und den Landesärztekammern die Ausgestaltung<br />
des Berufsrechtes als Teil der Selbstverwaltung im Gesundheitssystem übertragen.<br />
Wie o.g. unterliegen die staatlich konzessionierten Krankenanstalten der Zulassung<br />
und Kontrolle der Länder.<br />
Um die Qualität der Krankenhäuser zu messen und vergleichen zu können, wurde<br />
von der Selbstverwaltung die Bundesgeschäftsstelle für Qualitätssicherung (BQS)<br />
und das Institut für Entgelte im Krankenhaus (InEK) errichtet.<br />
Prof. Dr. M.-J. Polonius (GBA) beschreibt die Zielsetzung der BQS im Juli 2005 wie<br />
folgt: „Die externe Qualitätssicherung soll der Verbesserung der Krankenhausbehandlung<br />
und der Information und Orientierung der Patienten dienen.“ 92 Die BQS<br />
erfasst mittels eines Panels von Indikatoren die Qualität der einzelnen Krankenhäuser<br />
und der jeweils dort durchgeführten Eingriffe. Daraus ergibt sich ein Ranking der<br />
Krankenhäuser selbst, aber auch ein Ranking bezogen auf die jeweils durchgeführte<br />
Intervention. Die Ergebnisse werden seit dem Jahr 2000 unter anderem in Jahresberichten<br />
publiziert. Das bedeutet, auf Grund dieser Information kann die beste Einrichtung<br />
für eine konkret geplante medizinische Intervention ermittelt werden. Weiterhin<br />
werden dadurch Wettbewerbsanreize geschaffen.<br />
Die Qualität von ästhetischen Operationen ist bisher nicht in den Berichten und Publikationen<br />
untersucht und/oder verglichen worden. Dies liegt möglicherweise auch<br />
daran, dass ästhetische Operationen, die (meist) nicht medizinisch indiziert sind, in<br />
92 Vorwort zum BQS-Report 2004<br />
Dieter Korczak GP Forschungsgruppe Bericht <strong>Schönheitsoperationen</strong> 107