Schönheitsoperationen - BMELV
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ei.“ 90 Windhorst, der Präsident der Ärztekammer Westfalen Lippe, ist ein ausdrücklicher<br />
Befürworter der Zusatzbezeichnung auch für andere Fächer.<br />
Zusätzlich zur fachärztlichen Qualifikation „Plastische und Ästhetische Chirurgie“<br />
bzw. zur Zusatzqualifikation „Plastische und Ästhetische Operationen“ müssen die<br />
Fachärzte kontinuierlich durch Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen ihrer Wahl<br />
durch Erlangen von Punkten ihre Fähigkeiten auf dem neuesten Stand der wissenschaftlich-technischen<br />
Entwicklung halten.<br />
Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass ein guter Ästhetisch-Plastischer Chirurg<br />
nicht nur über eine sechsjährige chirurgische Fachausbildung mit Schwerpunkt Plastisch-Ästhetischer<br />
Chirurgie verfügen muss, sondern auch Künstler und Psychologe<br />
sein soll. Auf diesen Aspekt weisen mehrere erfahrene ästhetisch tätige Operateure<br />
hin, so auch der spanische Plastische Chirurg Javier de Benito:<br />
„Ein Plastischer Chirurg muss wie ein Künstler eine besondere Sensibilität für Volumen,<br />
Proportionen und Dimensionen haben." 91<br />
Anzumerken ist weiterhin, dass die umgangssprachlich als Synonym genutzten Bezeichnungen<br />
„Spezialist“ und „Facharzt für ...“ differenzierter eingesetzt werden sollten.<br />
Bezeichnet sich ein Arzt als „Spezialist“ darf dies nicht mit den Facharztbezeichnungen<br />
verwechselt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung<br />
vom 08.01.2002 -1 BvR 1147/01 - die Bezeichnung eines bestimmten Arztes<br />
als Spezialist mit der Begründung zugelassen, eine Verwechslungsgefahr mit einem<br />
Facharzt bestehe nicht, da unter der Bezeichnung „Spezialist“ ein Fachmann verstanden<br />
werde, der über besondere Erfahrungen in einem engeren Bereich verfüge,<br />
während der Facharztbegriff eine förmlich erworbene Qualifikation darstelle.<br />
Insgesamt lässt sich festhalten, dass die berufsrechtlichen Voraussetzungen für die<br />
hoch qualifizierte und spezialisierte Durchführung von plastisch-ästhetischen Operationen<br />
und sonstigen Eingriffen von dafür qualifizierten Fachärzten für Plastische und<br />
Ästhetische Chirurgie sowie von Fachärzten für Mund- Kiefer- und Gesichtschirurgie<br />
und von Fachärzten für HNO mit der Zusatzqualifikation „Plastische und Ästhetische<br />
Operationen“ in Deutschland gegeben sind.<br />
Es sollte jedoch nicht vergessen werden, dass auch die WBO für die Plastisch-<br />
Ästhetischen Chirurgen lediglich 85 ästhetische Operationen zur Erlangung des<br />
Facharzttitels vorschreibt. Der Einwand von Gynäkologen und Dermatologen, dass<br />
sie beispielsweise durch die Entfernung von Tumoren der Haut, Brust und des Genitalbereiches,<br />
der dadurch erforderlichen komplizierten Schnitttechnik und der ästhetischen<br />
Rekonstruktion dieser Areale häufig über eine größere Operationserfahrung<br />
verfügen, ist daher nicht von der Hand zu weisen. Nach den Daten der Arzterhebung<br />
und Patientenbefragung sind Gynäkologen und Dermatologen de facto ästhetisch<br />
operativ tätig.<br />
Abschließend bleibt anzumerken, dass die Zugangsberechtigung für Fachärzte für<br />
Augenheilkunde, Frauenheilkunde und Geburtshilfe sowie Haut und Geschlechtskrankheiten<br />
zum Erwerb der Zusatzqualifikation „Plastische und Ästhetische Operationen“<br />
gegenwärtig noch in der Diskussion, selbst innerhalb der jeweiligen verschie-<br />
90 a.a.O.<br />
91 Taschen 2005: 208<br />
Dieter Korczak GP Forschungsgruppe Bericht <strong>Schönheitsoperationen</strong> 104