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Schönheitsoperationen - BMELV

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ei.“ 90 Windhorst, der Präsident der Ärztekammer Westfalen Lippe, ist ein ausdrücklicher<br />

Befürworter der Zusatzbezeichnung auch für andere Fächer.<br />

Zusätzlich zur fachärztlichen Qualifikation „Plastische und Ästhetische Chirurgie“<br />

bzw. zur Zusatzqualifikation „Plastische und Ästhetische Operationen“ müssen die<br />

Fachärzte kontinuierlich durch Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen ihrer Wahl<br />

durch Erlangen von Punkten ihre Fähigkeiten auf dem neuesten Stand der wissenschaftlich-technischen<br />

Entwicklung halten.<br />

Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass ein guter Ästhetisch-Plastischer Chirurg<br />

nicht nur über eine sechsjährige chirurgische Fachausbildung mit Schwerpunkt Plastisch-Ästhetischer<br />

Chirurgie verfügen muss, sondern auch Künstler und Psychologe<br />

sein soll. Auf diesen Aspekt weisen mehrere erfahrene ästhetisch tätige Operateure<br />

hin, so auch der spanische Plastische Chirurg Javier de Benito:<br />

„Ein Plastischer Chirurg muss wie ein Künstler eine besondere Sensibilität für Volumen,<br />

Proportionen und Dimensionen haben." 91<br />

Anzumerken ist weiterhin, dass die umgangssprachlich als Synonym genutzten Bezeichnungen<br />

„Spezialist“ und „Facharzt für ...“ differenzierter eingesetzt werden sollten.<br />

Bezeichnet sich ein Arzt als „Spezialist“ darf dies nicht mit den Facharztbezeichnungen<br />

verwechselt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung<br />

vom 08.01.2002 -1 BvR 1147/01 - die Bezeichnung eines bestimmten Arztes<br />

als Spezialist mit der Begründung zugelassen, eine Verwechslungsgefahr mit einem<br />

Facharzt bestehe nicht, da unter der Bezeichnung „Spezialist“ ein Fachmann verstanden<br />

werde, der über besondere Erfahrungen in einem engeren Bereich verfüge,<br />

während der Facharztbegriff eine förmlich erworbene Qualifikation darstelle.<br />

Insgesamt lässt sich festhalten, dass die berufsrechtlichen Voraussetzungen für die<br />

hoch qualifizierte und spezialisierte Durchführung von plastisch-ästhetischen Operationen<br />

und sonstigen Eingriffen von dafür qualifizierten Fachärzten für Plastische und<br />

Ästhetische Chirurgie sowie von Fachärzten für Mund- Kiefer- und Gesichtschirurgie<br />

und von Fachärzten für HNO mit der Zusatzqualifikation „Plastische und Ästhetische<br />

Operationen“ in Deutschland gegeben sind.<br />

Es sollte jedoch nicht vergessen werden, dass auch die WBO für die Plastisch-<br />

Ästhetischen Chirurgen lediglich 85 ästhetische Operationen zur Erlangung des<br />

Facharzttitels vorschreibt. Der Einwand von Gynäkologen und Dermatologen, dass<br />

sie beispielsweise durch die Entfernung von Tumoren der Haut, Brust und des Genitalbereiches,<br />

der dadurch erforderlichen komplizierten Schnitttechnik und der ästhetischen<br />

Rekonstruktion dieser Areale häufig über eine größere Operationserfahrung<br />

verfügen, ist daher nicht von der Hand zu weisen. Nach den Daten der Arzterhebung<br />

und Patientenbefragung sind Gynäkologen und Dermatologen de facto ästhetisch<br />

operativ tätig.<br />

Abschließend bleibt anzumerken, dass die Zugangsberechtigung für Fachärzte für<br />

Augenheilkunde, Frauenheilkunde und Geburtshilfe sowie Haut und Geschlechtskrankheiten<br />

zum Erwerb der Zusatzqualifikation „Plastische und Ästhetische Operationen“<br />

gegenwärtig noch in der Diskussion, selbst innerhalb der jeweiligen verschie-<br />

90 a.a.O.<br />

91 Taschen 2005: 208<br />

Dieter Korczak GP Forschungsgruppe Bericht <strong>Schönheitsoperationen</strong> 104

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